2024-03-14

Erläuterungen zur Leistungsbilanzerhebung CAS



Die Leistungsbilanz

Hintergrund zur Leistungsbilanzstatistik

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den gesetzlichen Auftrag (Rechtsgrundlage), die Zahlungsbilanz der Schweiz (inklusive Liechtenstein) zu erstellen. Die Zahlungsbilanz erfasst alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Akteuren im Inland und Akteuren im Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie besteht aus der Leistungsbilanz, Kapitalbilanz sowie der Bilanz der Vermögensübertragungen und zeigt die aussenwirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz und Liechtenstein mit dem Rest der Welt.

Die Leistungsbilanz erfasst die realwirtschaftlichen Verflechtungen des Inlands mit dem Ausland. Darunter fallen der Handel von Waren und Dienstleistungen, der Austausch von Arbeits- und Kapitaleinkommen sowie die sogenannten laufenden Übertragungen.

Die Leistungsbilanz bietet eine wichtige Datengrundlage für die Schweizer Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Als zentrale makroökonomische Kenngrösse wird sie bei wirtschafts- und geldpolitischen Entscheidungen beigezogen und spielt auch bei der Schätzung des Bruttoinlandprodukts (BIP) eine wichtige Rolle.

Die methodischen Grundlagen der Zahlungsbilanz sind international standardisiert und in einem Handbuch des Internationalen Währungsfonds (IWF) festgehalten (Balance of Payments and International Investment Position Manual, 6. Ausgabe, BPM6).

Weitere Hintergrundinformationen zur Zahlungsbilanz finden Sie auf dem Datenportal der SNB bei den Erläuterungen zur Aussenwirtschaft.

Zweck der Leistungsbilanzerhebung CAS (Current Account Survey)

Die Daten der Leistungsbilanz stammen aus mehreren Quellen. Ein zentraler Baustein ist hierbei die Leistungsbilanzerhebung CAS der SNB. Sie spielt insbesondere für die Messung des Handels mit Waren und Dienstleistungen eine wichtige Rolle.

Aufgrund der zentralen Bedeutung der Leistungsbilanzerhebung ist die Kooperation der auskunftspflichtigen Unternehmen essenziell für die Qualität der Leistungsbilanz und für darauf beruhende wirtschafts- und geldpolitische Entscheide.

Rechtsgrundlage

Die SNB ist durch das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG) vom 3. Oktober 2003 und die Verordnung zum Nationalbankgesetz (Nationalbankverordnung, NBV) vom 18. März 2004 ermächtigt, die erforderlichen statistischen Erhebungen zur Erstellung der Zahlungsbilanz durchzuführen.

Auskunftspflichtige Personen

Gemäss Anhang zur Nationalbankverordnung sind juristische Personen und Gesellschaften zur Auskunft verpflichtet, wenn der Wert ihrer Auslandtransaktionen im Quartal 100 000 Schweizer Franken überschreitet.

Sind mehrere zur Auskunft verpflichtete Unternehmen desselben Konzerns in der Schweiz oder in Liechtenstein domiziliert, soll die Meldung nach Möglichkeit in aggregierter Form erfolgen. Falls eine aggregierte Meldung für alle zum Konzern gehörigen Unternehmen in der Schweiz oder Liechtenstein nicht möglich ist, muss dies in der Meldung kommentiert werden.

Allgemeine Hinweise zur Erhebung CAS

Inhalt der Erhebung CAS

Die Leistungsbilanzerhebung CAS befragt hauptsächlich den Handel mit Waren, Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten. Weiter umfasst die Erhebung Kapitalerträge, Versicherungsgeschäfte und verschiedene Übertragungen wie beispielsweise Bussen und Hilfeleistungen. Der Erhebungsinhalt wird in verschiedene Kategorien unterteilt. Details zu den Kategorien sind im Abschnitt Beschreibung der einzelnen Kategorien zu finden.

Zu melden sind ausschliesslich Transaktionen zwischen juristischen Personen und Gesellschaften, die in der Schweiz oder Liechtenstein domiziliert sind, und Gegenparteien, die im Ausland domiziliert sind (Unternehmen, Regierungen, Privatpersonen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen). Die Schweiz (CH) und Liechtenstein (LI) zählen zum Inland. Ebenfalls zu melden sind Transaktionen mit im Ausland domizilierten Gesellschaften, die dem gleichen Konzern angehören wie das auskunftspflichtige Unternehmen. Transaktionen von im Ausland domizilierten Gesellschaften mit Dritten sind hingegen nicht zu melden.

Bei einer Transaktion werden ökonomische Werte zwischen zwei Akteuren getauscht oder von einem Akteur zum anderen übertragen. Dabei findet ein Eigentumswechsel der ökonomischen Werte statt.

Für die Abgrenzung Inland-Ausland ist das Domizilland der Gegenpartei massgebend, und nicht der Ort der Leistungserbringung. Internationale Organisationen zählen per Definition zum Ausland, auch wenn sie ihr Domizil in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.

In der Erhebung nicht zu melden sind:

  1. Transaktionen zwischen zwei Parteien, die beide ihr Domizil in der Schweiz bzw. in Liechtenstein haben;

  2. Transaktionen zwischen zwei Parteien, die beide ihr Domizil im Ausland haben.

Ländergliederung

Alle Transaktionen sind nach Ländern (Definitionen der Länder und internationalen Organisationen) gegliedert zu melden. Das heisst: Die zu meldenden Transaktionen müssen dem Land zugeordnet werden, in dem die Gegenpartei domiziliert ist. Sämtliche Anforderungen an die geografische Gliederung richten sich nach den Richtlinien der EU (Eurostat).

Konzerninterne Transaktionen

Ebenfalls zu melden sind Transaktionen mit im Ausland domizilierten Gesellschaften, die dem gleichen Konzern angehören wie das auskunftspflichtige Unternehmen. Diese sind in den meisten Erhebungskategorien zusätzlich zur Länderzuordnung als «davon-Position» zu erfassen. Es ist ausschliesslich das Entgelt für die effektiv erbrachte konzerninterne Leistung anzugeben. So ist z.B. bei Vergütungen auf Basis eines Kostenzuschlagvertrags («cost plus») bei der Vermittlung von Dienstleistungen nur das Entgelt für die Vermittlung und nicht das Volumen der vermittelten Dienstleistungen anzugeben. Overhead-Kosten (betriebliche Gemeinkosten) sind auf die einzelnen Dienstleistungskategorien wie beispielsweise Beratungs-, Finanz- oder Computerdienstleistungen aufzuteilen.

Berichtsperiode

Die erhobenen Daten beziehen sich auf ein Kalenderquartal. Die Daten für das zweite, dritte und vierte Quartal sind nicht mit den Vorquartalen zu kumulieren. Fehler sind mittels Korrekturmeldung für das betroffene Quartal zu korrigieren; Korrekturbuchungen in den Folgequartalen, die frühere Quartale betreffen, sind nicht erlaubt.

Die Aufwände und Erträge resp. Käufe und Verkäufe sind in der Periode zu melden, in der das ökonomische Eigentum an der Leistung ändert:

  1. Beim Verkauf und Kauf von Dienstleistungen sind Entgelte in der Periode zu melden, in der die Leistung erbracht resp. für die sie bezogen wird.

  2. Beim Verkauf und Kauf von immateriellen Vermögenswerten sind Entgelte in der Periode zu melden, in der das Eigentum an den Vermögenswerten wechselt.

  3. Beim Verkauf und Kauf von Waren sind die Warenverkäufe in der Periode zu melden, in der sie stattgefunden haben. Warenkäufe sind in der Periode zu melden, in der sie getätigt wurden.

Ausschlaggebend ist immer der Zeitpunkt des Eigentumswechsels bei einem Kauf oder Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder immateriellen Vermögenswerten.

Standard zur Rechnungslegung

Wendet das Unternehmen einen anerkannten Standard zur Rechnungslegung an (z.B. IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER), sollen sich die gemeldeten Daten in der Regel auf diesen Standard beziehen. Abweichungen sind möglich und gegebenenfalls notwendig (siehe Berichtsperiode). Die Information, welcher Standard verwendet wird, ist in der Erhebung anzugeben.

Schätzungen

Geschätzte Daten werden akzeptiert, solange die Schätzungen «nach bestem Wissen und Gewissen» erstellt werden. Schätzungen können u.a. in folgenden Fällen nötig sein: Aufteilung von Hauptkategorien auf Unterkategorien, Aufteilung von Transaktionen auf Länder, Abgrenzung zwischen Quartalen.

Die SNB empfiehlt den Einsatz von Verteilungsschlüsseln, die aufgrund von plausiblen Annahmen erstellt werden. Diese Verteilungsschlüssel können unverändert über mehrere Quartale oder Jahre verwendet werden, solange die Annahmen weiterhin plausibel sind. Für Fragen und Hilfestellung im Zusammenhang mit Schätzungen bzw. Schätzmethoden steht die SNB den Unternehmen zur Verfügung.

Generalunternehmen

Wenn ein Generalunternehmen mit Domizil in der Schweiz oder Liechtenstein (Inland) für die Erledigung eines Auftrags (Teil-)Aufträge an ein Subunternehmen mit Domizil im Ausland weitergibt, sind die erbrachten Dienstleistungen des Subunternehmens im Ausland vom Generalunternehmen als Dienstleistungsimport (Aufwand) zu melden. Wenn ein Generalunternehmen mit Domizil im Inland für die Erledigung eines Auftrags (Teil-)Aufträge an ein Subunternehmen mit Domizil im Inland weitergibt, sind die Dienstleistungen des Subunternehmens im Inland vom Generalunternehmen nicht zu melden. In beiden Fällen spielt es keine Rolle, ob der Auftrag des Generalunternehmens für eine Gegenpartei mit Domizil im Inland oder mit Domizil im Ausland erledigt wird.

Bewertung

Im Grundsatz sind Aufwand und Ertrag resp. Kauf und Verkauf positiv zu melden. Minus-Aufwände und Minus-Erträge können als solche mit negativem Vorzeichen in den entsprechenden Kategorien gemeldet werden.

Die Werte sind in Tausend Schweizer Franken (TCHF) zu melden.

Transaktionen in Fremdwährungen sind umzurechnen. Dies kann mit dem Tageskurs oder dem Quartalsdurchschnitt des Wechselkurses erfolgen. Die SNB publiziert Wechselkurse auf ihrem Datenportal.

Die Transaktionen sind zu Marktpreisen (Fair Value) bewertet anzugeben.

Einreichefrist

Die Einreichefrist beträgt einen Monat nach Ende des Berichtsquartals.

Anfragen und Auskünfte

Bei inhaltlichen Fragen zur Erhebung wenden Sie sich bitte an current.account@snb.ch, Telefon +41 58 631 35 34.

Bei technischen Fragen zur Datenerfassung und Datenübermittlung mit dem Online-Meldesystem eSurvey wenden Sie sich bitte an esurvey.support@snb.ch, Telefon +41 58 631 37 68.

Einstieg in die Datenerfassung

Die Datenerfassung erfolgt über das Online-Meldesystem eSurvey. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zum Unternehmen

Bei jeder Erhebungsdurchführung ist anzugeben, ob weitere Unternehmen desselben Konzerns in der Schweiz oder in Liechtenstein domiziliert sind. Falls dies zutrifft, sind Name, Domizilort und Unternehmensidentifikationsnummer (UID) der Gesellschaften zu erfassen. Zudem ist anzugeben, ob die Auslandtransaktionen dieser weiteren Gesellschaften des Konzerns in der Meldung inkludiert sind.

Nach Möglichkeit sollen alle Unternehmen desselben Konzerns, welche in der Schweiz und Liechtenstein domiziliert sind und relevante Transaktionen mit dem Ausland aufweisen, in der Meldung berücksichtigt werden (siehe Auskunftspflichtige Personen). Sollte eine aggregierte Meldung für alle verbundenen Unternehmen in der Schweiz und Liechtenstein nicht möglich sein, bitten wir, dies in der Meldung zu kommentieren. Relevante Konzerngesellschaften, die nicht inkludiert sind, werden von der SNB separat befragt.

Übersicht des Erhebungsinhalts und Auswahl der Kategorien

Vor der Dateneingabe können die Kategorien ausgewählt werden, die für das auskunftspflichtige Unternehmen relevant sind. Relevant sind alle Kategorien, in denen Ihr Unternehmen im Meldequartal Transaktionen mit Gegenparteien im Ausland getätigt hat. Durch das Anwählen dieser Kategorien werden nur die entsprechenden Webtabellen angezeigt bzw. bei einem Export (CSV) werden nur die zuvor ausgewählten Kategorien exportiert.

Spezieller Hinweis für Unternehmen, die Waren im Ausland kaufen bzw. verkaufen

In der Leistungsbilanzerhebung muss der Kauf und Verkauf von Waren erfasst werden, sofern ein Eigentumswechsel stattfindet. Das heisst, wenn bei der Transaktion das Eigentum an der Ware von der Verkäuferin auf den Käufer übergeht (Prinzip des Eigentumswechsels).

Beim Kauf und Verkauf von Waren können die Waren physisch im Ausland verbleiben oder physisch die Schweizer oder liechtensteinische Grenze überqueren. Bei einer physischen Ein- bzw. Ausfuhr werden die Waren vom Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) erfasst, unabhängig davon, ob ein Eigentumswechsel der Waren stattfand (Prinzip des Grenzübertritts). So kann es sein, dass Waren die Grenze überqueren, ohne dass damit direkt ein Eigentumswechsel verbunden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Waren zur Lagerung oder Weiterverarbeitung im Ausland ein- oder ausgeführt werden. Solche Warenflüsse ohne Eigentumswechsel dürfen nicht von der Leistungsbilanzstatistik erfasst werden.

Wenn Ihr Unternehmen Waren von Gegenparteien im Ausland kauft oder an Gegenparteien im Ausland verkauft, beantworten Sie bitte, ob folgende Aussage zutrifft, bevor Sie mit der Datenerfassung beginnen:

«Mindestens ein Teil der Waren, die mit Gegenparteien im Ausland gehandelt wurden, überquerte nicht die Schweizer oder liechtensteinische Grenze oder die physische Ein- resp. Ausfuhr der Waren war nicht immer direkt mit einem Eigentumswechsel verbunden».

Ja
  1. Ja: Sämtliche Käufe und Verkäufe von Waren von/an Gegenparteien im Ausland müssen in der Kategorie Kauf und Verkauf von Waren gemeldet werden, unabhängig davon, ob einzelne Waren die Schweizer oder liechtensteinische Grenze überschritten haben und unabhängig davon, ob mit der Ein- bzw. Ausfuhr einzelner Waren ein Eigentumswechsel verbunden war.

Nein
  1. Nein: Kategorie Kauf und Verkauf von Waren muss nicht gemeldet werden.

Verkaufte Ihr Unternehmen Waren, welche zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits im Ausland waren, an eine Gegenpartei im Ausland weiter, so ist die obenstehende Aussage mit «Ja» zu beantworten.

Führte Ihr Unternehmen Waren in die Schweiz oder Liechtenstein ein oder aus, ohne dass das Eigentum an den Waren änderte, ist die Aussage ebenfalls mit «Ja» zu beantworten.

Kann die Frage mit «Nein» beantwortet werden, ist der Kauf und Verkauf von Waren in der Zollstatistik des BAZG so abgebildet, wie er für die Leistungsbilanzstatistik benötigt wird und muss in der Leistungsbilanzerhebung CAS nicht gemeldet werden.

Beschreibung der einzelnen Kategorien

Kauf und Verkauf von Waren

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Der Kauf und Verkauf von Waren muss nur gemeldet werden, wenn folgende Aussage zutrifft:

«Mindestens ein Teil der Waren, die mit Gegenparteien im Ausland gehandelt wurden, überquerte nicht die Schweizer oder liechtensteinische Grenze oder die physische Ein- resp. Ausfuhr der Waren war nicht immer direkt mit einem Eigentumswechsel verbunden».

Falls die Aussage zutrifft, müssen sämtliche Käufe und Verkäufe von Waren von/an Gegenparteien im Ausland gemeldet werden, unabhängig davon, ob einzelne Waren die Schweizer oder liechtensteinische Grenze überschritten haben und unabhängig davon, ob mit der Ein- resp. Ausfuhr einzelner Waren ein Eigentumswechsel verbunden war.

Allgemeine Beschreibung

Die Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren» umfasst Geschäfte mit Waren, bei denen das Eigentum an der Ware von der einen Vertragspartei auf die andere übergeht (Eigentumswechsel).

Bei den Waren kann es sich um allgemeine Handelswaren oder um Waren im Zusammenhang mit Transithandel und/oder Produktionsprozessen handeln (Rohwaren, Material, Halbfabrikate, Fertigfabrikate, usw.).

Der Verkauf von Waren und der Kauf von Waren sind im Total, nach Güterklassen sowie gegliedert nach Ländern zu erfassen.

Vom Total sind der Anteil Transithandel, Anteil Beschaffungskosten und Anteil konzernintern als davon-Kategorien abzugrenzen.

Detailerklärung

Verkauf von Waren

Zu melden ist der Verkaufspreis (Verkaufserlös) von Waren, die an Gegenparteien im Ausland verkauft wurden.

Kauf von Waren

Zu melden ist der Kaufpreis für Waren, die von Gegenparteien im Ausland eingekauft wurden bzw. die Materialkosten («expenses for raw materials and consumables», gemäss Gesamtkostenverfahren) – nicht die Kosten der verkauften Waren («cost of goods sold» oder «cost of sales», gemäss Umsatzkostenverfahren).

Beschaffungskosten sind nach Möglichkeit vom Kauf von Waren zu separieren und in den entsprechenden Dienstleistungskategorien zu erfassen (z.B. bei Transportdienstleistungen).

Können die Beschaffungskosten vom Kaufpreis nicht abgegrenzt werden, schätzen Sie deren Anteil am Gesamtpreis nach bestem Wissen und Gewissen und melden Sie diese in der Kategorie «davon Beschaffungskosten».

Beachten Sie, dass die Beschaffungskosten nicht doppelt gemeldet werden, also nicht in den einzelnen Dienstleistungskategorien und im «Kauf von Waren».

Transithandel (davon-Position)

Als Transithandel gelten Geschäfte, bei denen Unternehmen mit Domizil in der CH/LI im Ausland befindliche Waren von Unternehmen mit Domizil im Ausland erwerben und diese an Unternehmen ebenfalls mit Domizil im Ausland weiterveräussern, ohne dass die Waren dabei weder in die CH/LI gelangen noch im Ausland verändert werden (keine Weiterverarbeitung).

Solche Geschäftsfälle können bei Handelsunternehmen oder auch bei produzierenden Unternehmen (z.B. in Form von «contract manufacturing») auftreten.

Siehe Grafik Transithandel.

Kann der Anteil «Transithandel» nicht genau eruiert werden, schätzen Sie dessen Anteil am Warenertrag bzw. Warenaufwand nach bestem Wissen und Gewissen.

Nicht als Transithandel gelten:

  1. Warenhandel im Zusammenhang mit «toll manufacturing», da die Waren dabei weiterverarbeitet werden.

  2. Warentermingeschäfte als Finanz-Derivate ohne physische Lieferung: Zahlungen für börsengehandelte Futures und Optionen auf Waren («commodities») sowie Zahlungen für OTC gehandelte Derivate auf Waren (z.B. Prämien, Differenzzahlungen und Variation Margins) gelten als Geschäfte im Zusammenhang mit Finanzderivaten. Diese Geschäfte sind nicht Bestandteil dieser Erhebung.

Beschaffungskosten

Entgelt für Transport, Porto, Verpackung, Versicherung usw. Diese sind nach Möglichkeit vom Warenaufwand zu separieren und in den entsprechenden Dienstleistungskategorien zu erfassen:

  1. Transport → Kategorie «Warentransporte»

  2. Porto → Kategorie «Post- und Kurierdienstleistungen»

  3. Verpackung → Kategorie «Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen»

  4. Versicherung → Kategorie «Versicherungsgeschäft»

  5. usw.

Können die Beschaffungskosten vom Warenaufwand nicht abgegrenzt werden, schätzen Sie deren Anteil am Warenaufwand nach bestem Wissen und Gewissen und melden Sie diese in der Kategorie «davon Beschaffungskosten».

Beachten Sie, dass die Beschaffungskosten nicht doppelt gemeldet werden, also nicht in den einzelnen Dienstleistungskategorien und im Warenaufwand.

Hafengüter

Der Kauf und Verkauf von Hafengütern ist ebenfalls in dieser Kategorie zu melden. Hafengüter sind Waren wie Treibstoff, Bordverpflegung, Vorräte, Ballast und Staumaterial, die Transportunternehmen in (Flug)Häfen erwerben.

Güterklassen

Warenertrag und Warenaufwand sind Güterklassen zuzuordnen. Die folgende Güterklassifikation basiert auf dem CPA-Standard der Europäischen Union:

1.

Nahrungs- und Genussmittel sowie land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (CPA 01–03, 10–12)

2.

Textilien, Bekleidung, Leder und ähnliche Erzeugnisse (CPA 13–15)

3.

Energieträger und Bergbauerzeugnisse (Erdöl, Erdgas, Kohle, Erze, Steine, Erden, Kokerei- und Mineralölerzeugnisse, Elektrizität usw.; CPA 05–09, 19, 35)

4.

Chemische Erzeugnisse (CPA 20)

5.

Pharmazeutische Erzeugnisse (CPA 21)

6.

Metalle und Metallerzeugnisse (ohne Gold, Münzen, Maschinen; CPA 24–25, exklusive 24.412)

7.

Gold (inklusive Goldmünzen; CPA 24.412)

8.

Computer, elektronische und optische Erzeugnisse, medizinische und zahnmedizinische Instrumente und Zubehör (CPA 26 exklusive 26.52, 32.5)

9.

Elektrische Ausrüstungen (Haushaltsgeräte, Lampen, Kabel, Installationsmaterial usw.; CPA 27)

10.

Maschinen (CPA 28)

11.

Transportmittel sowie sonstige Fahrzeuge und Fahrzeugteile (CPA 29–30)

12.

Uhren (CPA 26.52)

13.

Münzen (ohne Goldmünzen), Schmuck und ähnliche Erzeugnisse (CPA 32.1)

14.

Übrige Güterklassen

Beispiele

  1. Allgemeine Handelsware: Ein Handelsunternehmen aus der Schweiz kauft Büromöbel von einem Unternehmen aus China (Kauf von Waren). Ein Handelsunternehmen aus Liechtenstein verkauft Designerkleider an ein Unternehmen aus Österreich (Verkauf von Waren).

  2. Warenverkehr in Zusammenhang mit Produktionsprozessen: Ein Industrieunternehmen aus der Schweiz kauft Rohmaterial von einem Unternehmen aus Italien (Kauf von Waren) für die Herstellung eines Produkts. Das vom Unternehmen aus der Schweiz hergestellte Produkt wird an ein Unternehmen aus Frankreich verkauft (Verkauf von Waren)

  3. Transithandel: Ein Transithändler aus der Schweiz kauft Rohöl von einem Unternehmen aus Kasachstan (Kauf von Waren) und verkauft dieses an ein Unternehmen aus Luxemburg (Verkauf von Waren), ohne dass das Rohöl verändert und in die CH/LI physisch ein- bzw. ausgeführt wird.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Aufwände und Erträge für Produktions- und Fertigungsdienstleistungen an Waren → Kategorie Produktions- und Fertigungsdienstleistungen an Waren.

  2. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Transithandels- oder anderen Warenhandelsgeschäften stehen:

    1. Versicherungskosten → Kategorie «Versicherungsgeschäft»

    2. Marketingkosten → Kategorie Marketing, Werbung und Marktforschung

    3. Kommissionen → Kategorie Handelsbezogene Dienstleistungen

    4. Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets

  3. Warenverkehr in Zusammenhang mit Finanzierungsleasing → Kategorie Financial Leasing

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Waren, bei denen kein Eigentumsübertrag stattfindet.

  2. Käufe und Verkäufe von Waren, die von Reisenden auf einer Reise im Ausland konsumiert bzw. gekauft werden.

  3. Warentermingeschäften als Finanz-Derivate ohne physische Belieferung.

Besonderheiten

Falls die Erfassung des Warenaufwands nach Gesamtkostenverfahren nicht möglich ist, kann dieser in Ausnahmefällen auch nach Umsatzkostenverfahren erfasst werden.


Grafik: Transithandel
Transithandel


Produktions- und Fertigungsdienstleistungen an Waren

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Produktions- und Fertigungsdienstleistungen umfassen Entgelte für die Herstellung oder Verarbeitung von Waren. Die Herstellung bzw. Verarbeitung erfolgt durch ein Unternehmen, das nicht Eigentümerin der zu verarbeitenden Waren ist und das von der Eigentümerin ein Entgelt für die erbrachte Produktions- oder Fertigungsdienstleistung erhält. Es findet kein Eigentumswechsel der Waren statt.

Detailerklärung

Fertigung, Produktion

Als Fertigung/Produktion gelten:

  1. Be-/Verarbeitung, Herstellung von Waren (Rohstoffe, Halb-, Fertigfabrikate)

  2. Lohnfertigung, Lohnveredelung, Tolling von Waren

  3. Oberflächenbehandlung, Montage und Endfertigung von Waren

  4. Labelling, Konfektionierung von Waren

Zu meldender Wert

Zu melden sind die vom Verarbeiter in Rechnung gestellten Fertigungs- bzw. Produktionskosten in der Periode, in der die Leistung erbracht resp. bezogen wird. Der Materialaufwand ist in der Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren» zu melden. Falls die Abgrenzung von der Dienstleistung nicht möglich ist, soll der Wert hier inkludiert werden.

Beispiele

  1. Ertrag: Aktive Fertigung. Eine Raffinerie aus der Schweiz erhält von einem Unternehmen aus England Rohöl zur Verfügung gestellt, um es zu Mineralölprodukten zu raffinieren. Dafür erhält die Schweizer Raffinerie ein Fertigungsentgelt (Ertrag). Die fertigen Produkte werden vom englischen Unternehmen im In- und Ausland verkauft. Die Schweizer Raffinerie wird nicht Eigentümerin des Rohöls oder der Mineralölprodukte (kein Kauf und Verkauf in Kategorie Kauf und Verkauf von Waren).

  2. Aufwand: Passive Fertigung. Ein Unternehmen aus der Schweiz liefert Teile an eine Fabrik in Frankreich, um daraus Fertigprodukte herstellen zu lassen. Die französische Fabrik stellt die Fertigprodukte her und stellt dafür dem Schweizer Unternehmen Fertigungsgebühren in Rechnung (Aufwand in dieser Kategorie). Das Schweizer Unternehmen bleibt Eigentümerin der Teile (kein Verkauf in Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren»). Zusätzlich kauft das Schweizer Unternehmen Material im Ausland dazu (Kauf in Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren»). Die fertigen Produkte werden vom Schweizer Unternehmen an Kundinnen und Kunden im Ausland verkauft (Verkauf in Kategorie Kauf und Verkauf von Waren).

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Kauf und Verkauf von Waren (mit Eigentumswechsel) → Kategorie Kauf und Verkauf von Waren

  2. Materialaufwand darf nur inkludiert werden, falls er von der Dienstleistung nicht abgegrenzt werden kann; vermeiden Sie die doppelte Meldung des Materialaufwands.

  3. Verpackungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Transport → Kategorie Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen

  4. Montage im Bauwesen → Kategorie Baudienstleistungen

  5. Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsdienstleistungen

Besonderheiten

Die zu verarbeitende Ware verbleibt während des Fertigungs- bzw. Produktionsprozesses im Eigentum der Auftraggeberin. Es findet kein Eigentumswechsel der Waren statt.


Handelsbezogene Dienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Handelsbezogene Dienstleistungen umfassen Entgelte für die Handelsvermittlung im Waren- und Dienstleistungshandel sowie für die Wareninspektion.

Detailerklärung

Handelsvermittlung

Provisionen für Waren- und Dienstleistungstransaktionen, die an Kaufleute, Händler und Handelsvertreter, Makler von Konsum- und Investitionsgüter, Auktionatoren und Kommissionäre und Wareninspekteure zu zahlen sind.

Zu diesen Dienstleistungen gehören z.B. die Auktionsgebühren oder Maklerprovisionen für den Verkauf von Schiffen, Flugzeugen und anderen Waren.

Beispiele

Ertrag: Eine Warenprüferin aus der Schweiz zertifiziert für ein Handelsunternehmen aus Italien eine Warenlieferung.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz gibt einem Immobilienmakler aus Frankreich den Auftrag für die Vermittlung des Kaufs einer gewerblichen Liegenschaft in der Schweiz.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Vermittlungsdienstleistungen für Finanzinstrumente → Kategorie Finanzdienstleistungen

  2. Vermittlungsdienstleistungen für Transportdienstleistungen → Kategorie Transportdienstleistungen

Besonderheiten

keine


Wartungs- und Reparaturdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Wartungs- und Reparaturdienstleistungen umfassen Entgelte für Wartungs- und Reparaturarbeiten durch Unternehmen mit Domizil in CH/LI an Sachanlagen (ohne Immobilien und Computer), die im Eigentum von Gegenparteien im Ausland sind und umgekehrt.

Detailerklärung

Wartungs- und Reparaturdienstleistung

Diese Kategorie beinhaltet sowohl kleinere Reparaturarbeiten zur Instandhaltung der Sachanlagen wie z.B. Pannendienste, wie auch grössere Reparaturarbeiten, welche die Effizienz oder Kapazität der Ware steigern bzw. deren Lebensdauer verlängern.

Wartung und Reparatur von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportmitteln gehört ebenfalls in diese Kategorie.

Ort der Arbeiten

Die Wartungs- und Reparaturarbeiten können am Standort der Werkstätte oder an einem anderen Ort durchgeführt werden. Entscheidend für die Meldung der Transaktion ist nicht der Ausführungsort der Arbeiten, sondern die Tatsache, dass es sich um eine Gegenpartei mit Domizil im Ausland handelt.

Zu meldender Wert

Zu melden ist der in Rechnung gestellte Wert der durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten inklusive vom Leistungserbringer bereitgestellte Teile und Materialien – nicht die Differenz des Bruttowerts der Waren vor und nach der verrichteten Arbeit.

Separat in Rechnung gestellte Teile und Materialien sind in Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren» zu erfassen.

Beispiele

Ertrag: Ein Maschinenbauunternehmen aus der Schweiz führt im Nahen Osten für ein Unternehmen aus der Türkei Wartungsarbeiten an einer Turbine aus. Die Turbine ist im Eigentum des türkischen Unternehmens.

Aufwand: Eine Fluggesellschaft aus der Schweiz zahlt einem Unternehmen aus Deutschland ein Entgelt für die Reparatur eines Flugzeugs. Das Flugzeug ist im Eigentum der Schweizer Fluggesellschaft.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Reinigung von Transportmitteln → Kategorie Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen

  2. Wartung und Reparatur von Gebäuden → Kategorie Baudienstleistungen

  3. Wartung und Reparatur von IT-Infrastruktur → Kategorie Computerdienstleistungen

Besonderheiten

keine


Transportdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Transportdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport von Waren und Personen sowie damit verbundenen Zusatzdienstleistungen. Ebenfalls beinhaltet sind Post- und Kurierdienstleistungen.

Detailerklärung

Warentransporte

Warentransporte umfassen die Beförderung von Waren inklusive der Miete von Transportmitteln mit Crew.

Zu melden sind:

  1. Ertrag aus Transporten, die im Auftrag einer im Ausland domizilierten Gegenpartei von einem in der CH/LI domizilierten Unternehmen durchgeführt werden.

  2. Aufwand für Transporte, welche im Auftrag eines in der CH/LI domizilierten Unternehmens von einem im Ausland domizilierten Unternehmen durchgeführt werden.

Der Ort der Leistungserbringung ist nicht relevant: Die Ware kann innerhalb der CH/LI, im Ausland oder zwischen der CH/LI und dem Ausland transportiert werden.

Personentransporte

Personentransporte umfassen die Beförderung von Personen inklusive der Miete von Transportmitteln mit Crew.

Zu melden sind:

  1. Ertrag aus der Beförderung von im Ausland domizilierten Personen durch in der CH/LI domizilierte Transportunternehmen, sofern die Beförderung grenzüberschreitend oder im Ausland stattfindet.

  2. Aufwand für die Beförderung von in der CH/LI domizilierten Personen durch im Ausland domizilierte Transportunternehmen, sofern die Beförderung nicht ausschliesslich im Domizilland des Transportunternehmens stattfindet.

Nicht zu melden sind:

  1. Transporte innerhalb der CH/LI von im Ausland domizilierten Personen durch in der CH/LI domizilierten Transportunternehmen.

  2. Transporte von in der CH/LI domizilierten Personen durch im Ausland domizilierte Transportunternehmen innerhalb des Domizillandes des Transportunternehmens.

Der zu meldende Wert enthält Fahrpreise und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen, z.B. Steuern, Gebühren für Übergepäck, Fahrzeuge oder andere persönliche Gegenstände, die mitgeführt werden, sowie Speisen, Getränke oder andere an Bord von Verkehrsunternehmen erworbene Waren.

Ebenfalls zu berücksichtigen sind Miete, Charter und Leasing von Schiffen, Flugzeugen, Reisebussen oder anderen gewerblichen Transportmitteln mit Crew, sofern es sich nicht um ein Finanzierungsleasing handelt.

Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen

Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen sind Dienstleistungen, die den Transport von Waren und Personen unterstützen. Dazu zählen getrennt von der Fracht in Rechnung gestellte Frachtumschlagsgebühren, Lagerung, Verpackung, Abschleppdienste, Lotsendienste und Navigationshilfen für Luftfahrtunternehmen, Luftverkehrskontrolle, Reinigung von Transportmitteln in Häfen und Flughäfen, Bergungsarbeiten und Vermittlungsgebühren im Zusammenhang mit der Waren- und Personenbeförderung.

Post- und Kurierdienstleistungen

Post- und Kurierdienstleistungen umfassen die Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen, Briefen, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, anderen Drucksachen sowie Postschalterdienste wie der Verkauf von Briefmarken und die Vermietung von Postfächern.

Transportart

Die Waren- und Personentransporte sowie die damit verbundenen Zusatzdienstleistungen sind nach Transportart gegliedert zu erfassen:

  1. Luftverkehr

  2. Schienenverkehr

  3. Strassenverkehr

  4. Hochseeschifffahrt

  5. Binnenschifffahrt

  6. Pipeline

  7. Stromübertragung

  8. Raumfahrt

Können die Transportarten nicht voneinander abgegrenzt werden, schätzen Sie deren Anteil nach bestem Wissen und Gewissen.

Luftverkehr

Der Luftverkehr umfasst alle Beförderungsleistungen, die auf dem Luftweg erbracht werden.

Schienenverkehr

Der Schienenverkehr umfasst die Beförderung mit Zügen.

Strassenverkehr

Der Strassenverkehr umfasst den Güterverkehr mit Lastkraftwagen sowie die Personenbeförderungen mit Bussen und Personenwagen (inklusive Taxi-Dienstleistungen).

Hochseeschifffahrt

Die Hochseeschifffahrt umfasst den Verkehr auf dem Meer.

Binnenschifffahrt

Die Binnenschifffahrt umfasst den Verkehr auf Flüssen, Kanälen und Seen. Dazu gehören Wasserstrassen, die innerhalb eines Landes liegen und solche, die von zwei oder mehr Ländern gemeinsam genutzt werden.

Stromübertragung via Hochspannungsnetze

Stromübertragung umfasst nur Entgelte für den Transport bzw. die Übertragung von elektrischer Hochspannungsenergie über das Hochspannungsnetz. Die Erzeugung, Verteilung über das Niederspannungsnetz sowie der Wert der Elektrizität sind ausgeschlossen.

Pipeline

Pipeline umfasst den Transport von Gas, Öl und anderen Waren in Pipelines. Die Bereitstellung und Verteilung sowie der Wert der transportierten Ware ist ausgeschlossen.

Raumfahrt

Die Raumfahrt umfasst die Beförderungen von Waren und Personen im Weltraum. Ebenfalls eingeschlossen sind Satellitenstarts, die von kommerziellen Unternehmen für die Eigentümer der Satelliten (z.B. Telekommunikationsunternehmen) durchgeführt werden, sowie andere Operationen, die von Betreibern von Weltrauminfrastruktur durchgeführt werden, wie z.B. die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten.

Beispiele

Warentransport (Aufwand): Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt an eine Hochseeschifffahrtsgesellschaft aus Belgien Gebühren für einen Warentransport von Rotterdam nach New York.

Personentransport (Ertrag): Eine Fluggesellschaft aus der Schweiz transportiert eine Person aus England von Zürich nach Delhi.

Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen (Aufwand): Eine Bahngesellschaft aus der Schweiz zahlt an eine Bahngesellschaft aus Deutschland Gebühren für die Nutzung des deutschen Schienennetzes.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Mieten und Chartern von Transportmitteln ohne Crew → Kategorie Operating Leasing

  2. Miet- oder Charterverträge, bei denen es sich um Finanzierungsleasing handelt → Kategorie Financial Leasing

  3. Wartung und Reparatur von Transportmitteln → Kategorie Wartungs- und Reparaturdienstleistungen

  4. Verteilung von Elektrizität, Wasser, Gas und Erdölerzeugnissen zu den Endkonsumentinnen und Endkonsumenten → Kategorie Übrige Dienstleistungen

  5. Finanzdienstleistungen, welche von Poststellen angeboten werden → Kategorie Finanzdienstleistungen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Tourismusdienstleistungen, wie z.B. Kreuzfahrten oder nicht grenzüberschreitende Flüge, Bahn-, Bus- und Taxifahrten im Ausland oder innerhalb der CH/LI.

Besonderheiten

  1. Transportdienstleistungen sind von Tourismus-Dienstleistungen zu unterscheiden. Tourismus-Dienstleistungen sind nicht Gegenstand dieser Erhebung.


Leasing und Nutzung von Naturressourcen

Operating Leasing

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Operating Leasing umfasst Entgelte für das Mieten und Chartern von (Sach-)Anlagen, ohne dass dabei der Grossteil der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Vorteile auf die Leasing-Nehmer übertragen wird. Das Geschäft hat einen Miet-Charakter, das Investitionsrisiko und das rechtliche sowie wirtschaftliche Eigentum liegt beim Leasing-Geber.

Detailerklärung

Mietobjekte

Zum Operating Leasing zählen das Mieten und Chartern von folgenden Objekten:

  1. Transportmittel ohne Besatzung wie Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnwaggons, Container und Bohranlagen.

  2. Anlagegüter und Ausrüstungsgegenständen ohne Betreiber aller Art einschliesslich Computer und Telekommunikationsgeräte (exklusive Telekommunikationsleitungen).

  3. Wohnbauten und andere Gebäude sowie Standplätze an Messen.

Beispiele

Ertrag: Ein Cargo-Unternehmen aus der Schweiz vermietet an einen Warenhändler aus Deutschland Container für einen Warentransport.

Aufwand: Eine Fluggesellschaft aus der Schweiz chartert einmalig ein Flugzeug ohne Crew von einer Fluggesellschaft aus den USA.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Miete von Transportmitteln mit Besatzung → Kategorie Warentransporte oder Personentransporte

  2. Leasing von Telekommunikationsleitungen → Kategorie Telekommunikationsdienstleistungen

  3. Entgelte für die Nutzung von Land und weiteren natürlichen Ressourcen → Kategorie Nutzung von Naturressourcen

  4. Gebühren und Provisionen im Zusammenhang mit Financial Leasing → Kategorie Finanzdienstleistungen

  5. Leasinggeschäfte mit Kredit-Charakter → Kategorie Financial Leasing

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Vermietung von Wohnbauten (Unterkünften) und Fahrzeugen an im Ausland domizilierte Personen, die sich im Land des Dienstanbieters befinden.

Besonderheiten

Operating Leasing und Financial Leasing sind voneinander abzugrenzen. Kriterien zur Abgrenzung der beiden Leasing-Arten finden Sie in Tabelle Kriterien zur Abgrenzung von Operating Leasing und Financial Leasing.


Financial Leasing

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Financial Leasing umfasst Entgelte für das Mieten und Chartern von (Sach-)Anlagen, wobei der Grossteil der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Vorteile auf den Leasing-Nehmer übertragen wird. Das Geschäft hat einen Kredit-Charakter, das Investitionsrisiko und das wirtschaftliche (nicht das rechtliche) Eigentum liegt beim Leasing-Nehmer.

Zu erfassen sind einerseits die mit dem Financial Leasing verbundenen Zinszahlungen und andererseits der Wert des Leasing-Objekts («right-of-use asset») zum Zeitpunkt des Leasingvertragsabschlusses.

Detailerklärung

Zinszahlungen

Zu melden sind die regelmässigen Zinszahlungen, die für die Nutzung des Leasing-Objekts bezahlt werden.

Wert des Leasing-Objekts

Zum Zeitpunkt des Beginns des Leasing-Verhältnisses zwischen Leasing-Geber und -Nehmer ist der Wert des Leasing-Objekts («right-of-use asset») einmalig in der Erhebung zu erfassen.

Beispiele

Ertrag: Eine Leasing-Gesellschaft aus der Schweiz verleast Investitionsgüter an ein Produktionsunternehmen aus Spanien und erhält Zinsen für das Finanzleasing. Sowohl die Zinszahlungen als auch der Wert der in der Berichtsperiode neu verleasten Güter sind zu melden.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt Zinsen für das Leasing der Fahrzeugflotte an eine Leasing-Gesellschaft aus Frankreich. Sofern der Leasingvertrag in einer vergangenen Berichtsperiode abgeschlossen wurde, ist ausschliesslich die Zinszahlung, nicht aber der Wert der geleasten Objekte zu melden.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Gebühren und Provisionen im Zusammenhang mit Financial Leasing, die keine Zinszahlungen sind → Kategorie Finanzdienstleistungen

  2. Leasinggeschäfte mit Miet-Charakter → Kategorie Operating Leasing

  3. Entgelte für die Nutzung von Land und weiteren natürlichen Ressourcen → Kategorie Nutzung von Naturressourcen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Vermietung von Wohnbauten (Unterkünften) und Fahrzeugen an im Ausland domizilierte Personen, die sich im Land des Dienstanbieters befinden.

Besonderheiten

Operating Leasing und Financial Leasing sind voneinander abzugrenzen. Kriterien zur Abgrenzung der beiden Leasing-Arten finden Sie der untenstehenden Tabelle Kriterien zur Abgrenzung von Operating Leasing und Financial Leasing.


Tabelle: Kriterien zur Abgrenzung von Operating Leasing und Financial Leasing

Kriterium

Operating Leasing: Miet-Charakter

Financial Leasing: Kredit-Charakter

Vertragsdauer

kurzfristig

langfristig, umfasst wesentlichen Teil der Lebensdauer des Leasing-Objekts

Kaufoption bzw. Eigentumsübergang nach Ende Vertragszeit

nein

ja

Interesse des Leasing-Gebers am Rückerhalt des Leasing-Objekts

ja

nein

Kündbar

ja

üblicherweise nicht

Rechtliches Eigentum

Leasing-Geber

Leasing-Geber

Wirtschaftliches Eigentum

Leasing-Geber

Leasing-Nehmer

Investitionsrisiko

Leasing-Geber

Leasing-Nehmer

Aktivierung in der Bilanz

Leasing-Geber

Leasing-Nehmer

Vergütung von Massnahmen zur Werterhaltung (Wartung und Reparatur, Versicherung)

Leasing-Geber

Leasing-Nehmer


Nutzung von Naturressourcen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Nutzung von Naturressourcen umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Nutzung von Land, Minen, Ölfeldern, forstwirtschaftlichen Rechten, Wasser- und Fischereirechten, sowie von Rechten am Luftraum.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz, das im Eigentum einer Ölquelle im Ausland ist, gewährt einem Unternehmen aus England ein Nutzungsrecht.

Aufwand: Ein Bergbauunternehmen aus der Schweiz bezahlt Gebühren an ein Unternehmen aus Deutschland für die Nutzung einer Kohlemine.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Kauf und Verkauf von Naturressourcen

Besonderheiten

keine


Baudienstleistungen (Bautätigkeit unter einem Jahr)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Baudienstleistungen umfassen Entgelte für Konstruktionsarbeiten von/an Bauwerken aller Art, einschliesslich Management und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bauprojekten (z.B. Entgelt für Bauarbeiter), bei denen die Bautätigkeit nicht länger als ein Jahr geplant ist.

Detailerklärung

Konstruktionsarbeiten

Zu den Konstruktionsarbeiten an Bauwerken zählt unter anderem folgendes:

  1. Bau

  2. Renovierung, Instandhaltung

  3. Installationsarbeiten

  4. Klempnerarbeiten

  5. Abriss

Dauer der Bautätigkeit

Die Dauer der Bautätigkeit ist entscheidend. Gegenstand der Erhebung sind ausschliesslich Baudienstleistungen für Bauprojekte, bei denen die Bautätigkeit nicht länger als ein Jahr geplant ist. Projekte, die ein Jahr oder länger dauern, weisen einen Investitionscharakter auf und sind deshalb nicht als Dienstleistungen zu erfassen. Vorbereitungsarbeiten, welche vor Beginn der Bautätigkeiten erbracht werden, sind nicht der Dauer der Bautätigkeit anzurechnen.

Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten

Entgelt für Baumaterial, Werkzeug, Verschleissmaterial, usw. Diese Aufwände und Erträge sind nach Möglichkeit von den Baudienstleistungen zu exkludieren und in der Kategorie Kauf und Verkauf von Waren zu erfassen.

Kann der «Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten» nicht ohne weiteres von den Baudienstleistungen abgegrenzt werden, schätzen Sie den Anteil an den Baudienstleistungen bitte nach bestem Wissen und Gewissen und melden Sie diese in der Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten».

Beachten Sie, dass der Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten nicht doppelt gemeldet wird, also nicht im Warenhandel und in den Baudienstleistungen.

Baustellen im Ausland

Ertrag: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil in der CH/LI für einen Auftraggeber mit Domizil im Ausland auf Baustellen im Ausland ausführt.

Aufwand: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil im Ausland für einen Auftraggeber mit Domizil in CH/LI auf Baustellen im Ausland ausführt.

Baustellen in Schweiz/Liechtenstein

Ertrag: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil in der CH/LI für einen Auftraggeber mit Domizil im Ausland auf Baustellen in der CH/LI ausführt.

Aufwand: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil im Ausland für einen Auftraggeber mit Domizil in der CH/LI auf Baustellen in der CH/LI ausführt.

Beispiele

Baudienstleistungen für Baustellen im Ausland (Ertrag): Ein Bauunternehmen aus der Schweiz erstellt für einen Auftraggeber aus Italien einen Autobahnabschnitt in Italien (mit Bautätigkeit unter einem Jahr).

Baudienstleistungen für Baustellen im Ausland (Aufwand): Ein Bauunternehmen aus Liechtenstein vergibt für den Bau eines Bürokomplexes in München einen Teilauftrag an ein Subunternehmen aus Deutschland (mit Bautätigkeit unter einem Jahr).

Baudienstleistungen für Baustellen im Inland (Ertrag): Ein Bauunternehmen aus der Schweiz renoviert für einen Auftraggeber aus Belgien ein Gebäude in Bern (mit Bautätigkeit unter einem Jahr).

Baudienstleistungen für Baustellen im Inland (Aufwand): Eine Auftraggeberin aus der Schweiz beauftragt ein Bauunternehmen aus Frankreich mit dem Abriss einer Brücke in der Schweiz (mit Bautätigkeit unter einem Jahr).

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Bauvorhaben, deren Bautätigkeit ein Jahr und länger geplant ist, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Erhebung.

Besonderheiten

  1. In den Unterkategorien «Baustellen im Ausland» und «Baustellen in Schweiz/Liechtenstein» wird unterschieden, ob der Standort der Baustelle im Aus- bzw. im Inland ist. Für die Ländergliederung der Aufwände und Erträge ist aber nicht der Standort der Baustelle, sondern das Domizil des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers massgebend.

  2. Generalunternehmen: Wenn ein Generalunternehmen mit Domizil in der CH/LI für die Erledigung eines Auftrags (Teil-)Aufträge an ein Subunternehmen mit Domizil im Ausland weitergibt, sind die Dienstleistungen dieses Subunternehmens vom Generalunternehmen als Import von Baudienstleistungen (Aufwand) zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftrag für einen inländischen oder ausländischen Kunden erledigt wird.


Architektur-, Ingenieurs-, Sonstige technische und Abfallbehandlungsdienstleistungen

Architekturdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Architekturdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, die in der Regel von Architekturunternehmen erbracht werden, wie z.B. die architektonische Konzeption von städtebaulichen Entwicklungsprojekten oder anderen Bauvorhaben.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Architekturbüro aus der Schweiz fertigt für ein italienisches Unternehmen architektonische Entwürfe für den Bau eines Museums in Mailand an.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz gibt einem deutschen Architekturbüro den Auftrag, einen Bürokomplex zu entwerfen.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Die bauliche Umsetzung der architektonischen Konzeption → Kategorie Baudienstleistungen (sofern die Bautätigkeit weniger als ein Jahr dauert)

Besonderheiten

keine


Ingenieursdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Ingenieursdienstleistungen umfassen Entgelte für den Entwurf und die Entwicklung von Maschinen, Materialien, Instrumenten, Strukturen, Prozessen und Systemen sowie die Bereitstellung von Entwürfen, Plänen und Studien im Zusammenhang mit technischen Projekten.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Ingenieurbüro aus der Schweiz entwickelt für ein Unternehmen aus Frankreich den Produktionsablauf zur Herstellung von Kunststoffen.

Aufwand: Ein Bauunternehmen aus der Schweiz bezieht von einem Ingenieurbüro aus Österreich technische Beratung im Zusammenhang mit einem Tunnelbauprojekt.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Besonderheiten

keine


Sonstige technische Dienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Sonstige technische Dienstleistungen umfassen Entgelte für landwirtschaftliche und bergbauliche Dienstleistungen, für technische Studien und Inspektionen sowie für die Prüfung und Zertifizierung von Produkten.

Detailerklärung

Landwirtschaftliche Dienstleistungen

Dazu zählen z.B. die Bereitstellung von Landmaschinen mit Besatzung, die Ernte und Behandlung von Pflanzen, die Schädlingsbekämpfung, die Haltung, Pflege und Zucht von Tieren (inklusive veterinärmedizinische Dienstleistungen) sowie Dienstleistungen in den Bereichen Jagd, Fallenstellerei, Forst-/Holzwirtschaft und Fischerei.

Bergbauliche Dienstleistungen

Dazu zählen Dienstleistungen auf Öl- und Gasfeldern wie Bohrungen, Bau von Bohrtürmen, Reparatur- und Demontagearbeiten sowie Zementierung von Öl- und Gasbohrlöchern. Ebenso enthalten sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schürfen und der Exploration von Mineralien, Bergbauingenieurwesen sowie geologische Vermessung und Kartografie.

Beispiele

Ertrag: Ein Unternehmen für Vermessungstechnik aus der Schweiz ermittelt für einen Auftraggeber aus Italien Geo-Daten im hochalpinen Raum.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz beauftragt ein Unternehmen aus Frankreich mit der Zertifizierung eines Produktionsverfahrens.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Wareninspektion → Kategorie Handelsbezogene Dienstleistungen

Besonderheiten

keine


Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsdienstleistungen umfassen Entgelte für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen, die Sanierung und Beseitigung von Umweltschäden sowie andere Umweltschutzdienstleistungen. Sie umfassen auch Umweltdienstleistungen, wie die Herstellung von Kohlenstoffkompensationen oder die Kohlenstoffbindung.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Recycling-Unternehmen aus der Schweiz recycelt für ein Unternehmen aus Österreich gebrauchte PET-Flaschen.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz lässt Sondermüll durch ein Unternehmen aus Deutschland entsorgen.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Besonderheiten

keine


Unternehmensberatung, Marketing, Werbung, Rechts-, Accounting-Dienstleistungen sowie Corporate Functions

Unternehmensberatung und Public Relations

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Unternehmensberatung und Public Relations umfassen Entgelte für die Beratung und operative Unterstützung von Unternehmen und Management in Bezug auf Unternehmenspolitik und -strategie, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Gesamtplanung, Strukturierung und Kontrolle einer Organisation.

Detailerklärung

Unternehmensberatung und Public Relations

Zu diesen Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen zählen:

  1. Interne Revision und Management-Audit

  2. Beratung in den Bereichen Vertriebs-, Produktions-, Personal-, und Projektmanagement

  3. Beratung, Anleitung und operative Unterstützung im Zusammenhang mit Imagepflege sowie Öffentlichkeitsarbeit

Beispiele

Ertrag: Ein Beratungsunternehmen aus der Schweiz berät einen Konzern aus Schweden in Sachen Public Relations.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz holt sich bei einem Beratungsunternehmen aus England Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung einer neuen Geschäftsstrategie.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Steuerberatung → Kategorie Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen

  2. Finanzberatung → Kategorie Finanzdienstleistungen

  3. Marketingaktivitäten → Kategorie Marketing, Werbung und Marktforschung

  4. Rechtsberatung → Kategorie Rechtsdienstleistungen

  5. Für den Konzern erbrachte Supportdienstleistungen wie z.B. Transport, Accounting oder Marketing usw. sollen generell unter der entsprechenden Kategorie erfasst werden.

  6. Übrige Management Fees von/an konzernverbundene Gesellschaften → Kategorie Corporate Functions

Besonderheiten

keine


Marketing, Werbung und Marktforschung

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Entgelte für Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Werbung, Markt- und Meinungsforschung.

Detailerklärung

Marketing, Werbung und Marktforschung

Zu diesen Dienstleistungen zählen:

  1. Entwurf, Erstellung und Vermarktung von Werbung und Inseraten durch Werbeagenturen

  2. Platzierung von Werbung in den Medien (inklusive Kauf und Verkauf von Werbefläche)

  3. Ausstellungsdienstleistungen im Rahmen von Kongressen, Messen und Events (inklusive Organisation)

  4. Vermarktung und Förderung von Produkten im In- und Ausland

  5. Marktforschung, Telemarketing und Meinungsumfragen

Beispiele

Ertrag: Eine Werbeagentur aus der Schweiz wirbt im Auftrag eines Industrieunternehmens aus Frankreich für dessen Produkte.

Aufwand: Ein Meinungsforschungsinstitut aus Lichtenstein beauftragt ein Call-Center aus Deutschland mit der Durchführung von Meinungsumfragen.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Öffentlichkeitsarbeit → Kategorie Unternehmensberatung und Public Relations

Besonderheiten

keine


Rechtsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Rechtsdienstleistungen umfassen Entgelte für:

  1. Rechtsberatung und -vertretung in allen juristischen und gerichtlichen Verfahren

  2. Ausarbeitung von juristischen Rechtsdokumenten und -instrumenten

  3. Zertifizierung und Beurkundung

  4. Schlichtung

  5. Hinterlegung

  6. Anmeldung, Verwaltung und Unterhalt von immateriellen Vermögenswerten sofern durch Rechtskanzleien oder Patentbüros geleistet

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Eine Anwaltskanzlei aus Lichtenstein vertritt einen Konzern aus England bei einem Rechtsstreit in der Schweiz.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz beauftragt eine Anwaltskanzlei in den USA mit der Aushandlung von Verträgen mit Drittparteien.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Straf- und Bussgelder → Kategorie Bussen und Entschädigungszahlungen

  2. Vergleichszahlungen und Abfindungen → Kategorie Bussen und Entschädigungszahlungen oder → Kategorie Garantieleistungen, Spielertransfers, Schuldenerlasse, Erbschaften und Entschädigungszahlungen aufgrund schwerwiegender Schäden

  3. Steuerberatung → Kategorie Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen

  4. Finanzberatung → Kategorie Finanzdienstleistungen

  5. Verwaltung und Anlage von Treuhandgeldern → Kategorie Finanzdienstleistungen

Besonderheiten

keine


Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung.

Detailerklärung

Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen

Zu diesen Dienstleistungen zählen:

  1. Buchführung von Geschäftstransaktionen

  2. Prüfung der Buchhaltung und Rechnungslegung

  3. Beratung bei der Verbuchung von Geschäftsfällen

  4. Steuerplanung und -beratung

  5. Vorbereitung und Erstellung von Steuerunterlagen

Beispiele

Ertrag: Ein Revisionsunternehmen aus Liechtenstein prüft die Buchhaltung eines Unternehmens aus Österreich.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz lässt sich von einem Beratungsunternehmen aus England in Steuerfragen beraten.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Unternehmensberatung → Kategorie Unternehmensberatung und Public Relations

Besonderheiten

keine


Corporate Functions

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Corporate Functions umfassen Entgelte für Dienstleistungen von respektive an konzernverbundene Gesellschaften, welche Kerngeschäftsprozesse im Unternehmen erleichtern und unterstützen sowie keiner anderen Kategorie zugewiesen werden können.

Detailerklärung

Overhead-Kosten

Gemeinkosten zwischen konzernverbundenen Unternehmen, sofern sie keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.

Übrige

Dienstleistungen zwischen konzernverbunden Unternehmen, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können, umfassen unter anderem:

  1. Verwaltung (z.B. Management Fees)

  2. Planung

  3. Organisation

Beispiele

Ertrag: Eine Muttergesellschaft aus der Schweiz wird von einer Tochtergesellschaft aus Frankreich für erbrachte Verwaltungs- und Planungsdienstleistungen entschädigt.

Aufwand: Eine Tochtergesellschaft aus Liechtenstein zahlt Overhead-Kosten an die Muttergesellschaft aus Luxemburg.

Exklusive

Besonderheiten

keine


Finanzdienstleistungen (nicht von Banken zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Finanzdienstleistungen umfassen Entgelte für Finanzvermittlungsdienstleistungen sowie damit verbundenen Zusatzdienstleistungen. Solche Dienstleistungen können von Banken, Börsen, Factoring-Unternehmen, Kreditkartenunternehmen und anderen Unternehmen erbracht werden.

Detailerklärung

Finanzdienstleistungen

Zu melden sind Kommissionen, Courtagen, Provisionen und Gebühren vor allem im Zusammenhang mit:

  1. Einlagen- und Kreditgeschäfte, Akkreditive (Kreditvermittlung, Konto- bzw. Depotgebühren, Bonitätsbewertung)

  2. Verwaltung von Finanzanlagen

  3. Emissionsgeschäfte, Wertschriftenhandel und -abwicklung

  4. Finanzberatungsdienstleistungen

  5. Verwahrung von Finanzanlagen oder Wertanlagen (z.B. Edelmetalle)

  6. Verwaltung und Anlage von Treuhandgeldern

  7. Kreditkartendienstleistungen

  8. Finanzierungsleasing (keine Zinszahlungen)

  9. Factoring, Underwriting und Clearing von Zahlungen

  10. Liquiditätsbereitstellung

  11. Risikoübernahme (mit Ausnahme von Versicherungen)

  12. Mergers & Acquisitions

  13. Börsendienstleistungen

Beispiele

Ertrag: Eine Holdinggesellschaft aus der Schweiz vermittelt für eine Tochtergesellschaft aus Frankreich einen Kredit. Für die Kreditvermittlung erhält die Holding von der Tochtergesellschaft ein Entgelt.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz bezahlt einer Bank aus den USA ein Entgelt für die Wertschriftenabwicklung.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Versicherungsdienstleistungen → Kategorie «Versicherungsgeschäft»

  2. Kapitalerträge und -aufwände aus Finanzleasing → Kategorie Financial Leasing

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Kapitalerträge und Kapitalaufwände (ausser Finanzleasing) wie z.B. Zinszahlungen oder Dividenden

  2. Dienstleistungen von Pensionskassen

Besonderheiten

Gewisse Unternehmen erfüllen lediglich oder hauptsächlich den Zweck, Finanzaktiven im Auftrag der Eigentümerin zu halten und zu verwalten (z.B. Anlagefonds, Holdinggesellschaften, Trusts, Zweckgesellschaften).

Bei der Verwaltung dieser Aktiven entstehen für die betreffenden Unternehmen Kosten, beispielsweise Zahlungen an Fondsleitungen, Depotbanken, Buchhalter, Anwälte oder Löhne an eigene Angestellte.

Die Kosten können der Eigentümerin explizit als Gebühr belastet oder aber auch implizit (aus den Kapitalerträgen bzw. den Aktiven des Unternehmens) bezahlt werden. Auch die implizit bezahlten Kosten sollen nach Möglichkeit unter den Finanzdienstleistungen gemeldet werden.


Bankgeschäft (nur von Banken zu melden)

Finanzdienstleistungen von Unternehmen, die keine Bankbewilligung haben, aber in einer Meldung einer auskunftspflichtigen Bank mitberücksichtigt werden, sind ebenfalls in den Kategorien zum «Bankgeschäft» zu melden.

Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft (nur von Banken zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft umfasst Entgelte für Finanzvermittlungsdienstleistungen sowie damit verbundenen Zusatzdienstleistungen im Wertschriften- und Anlagegeschäft, Kreditgeschäft und übrigen Dienstleistungsgeschäft.

Detailerklärung

Kommissionsertrag und -aufwand

Zu melden sind Kommissionen, Courtagen, Provisionen und Gebühren vor allem im Zusammenhang mit:

  1. Wertschriften und Anlagegeschäft

    1. Depotgebühren, Courtagen, Couponserträge

    2. Kommissionen aus dem Vermögensverwaltungsgeschäft

    3. Retrozessionen

    4. Kommissionen aus dem Treuhandgeschäft

    5. Beratungskommissionen aus dem Anlagegeschäft

    6. Kommissionen aus dem Erbschafts-, Gesellschaftsgründungs- und Steuerberatungen

  2. Kreditgeschäft

    1. Bereitstellungs-, Kautions- und Akkreditivbestätigungskommissionen

    2. Beratungskommissionen

  3. Übriges Dienstleistungsgeschäft

    1. Schrankfachmieten

    2. Kommissionen aus dem Zahlungsverkehr

    3. Ertrag aus dem Wechselinkasso

    4. Dokumentarinkassokommissionen

    5. Übrige Kommissionen und Gebühren im Zusammenhang mit Finanzvermittlungsdienstleistungen

Kommissionsaufwand, der im Ausland anfällt und den Kunden im Inland weiterverrechnet wird

Der Kommissionsaufwand, der im Ausland anfällt und den Kundinnen und Kunden in der CH/LI weiterverrechnet wird, ist (zusätzlich) als davon-Kategorie des gesamten Kommissionsaufwands auszuweisen.

Beispiele

Ertrag: Eine Bank aus der Schweiz erhält Kommissionen für die Vermögensverwaltung und Wertschriftenabwicklung im Auftrag einer Kundin aus Deutschland.

Aufwand: Eine Bank aus der Schweiz zahlt ihrer Tochtergesellschaft aus Frankreich Gebühren für deren Finanzvermittlungsdienstleistungen.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Kapitalerträge- und Aufwände wie Zins- und Dividendenzahlungen → Kategorie Zinsengeschäft

  2. Kapitalerträge und -aufwände aus Finanzleasing → Kategorie Financial Leasing

  3. Dienstleistungen von Versicherungen → Kategorie «Versicherungsgeschäft»

Besonderheiten

keine


Ertrag aus dem Handelsgeschäft der Banken für Kundinnen und Kunden im Ausland (nur von Banken zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst den Ertrag, welcher eine Bank in der Rolle eines Brokers im Auftrag für Bankkundinnen und -kunden im Ausland verdient und welcher nicht in Form von Kommissionen vergütet wird. Diese Handelsgeschäfte betreffen insbesondere den Handel mit Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen und Edelmetallen.

Detailerklärung

Berechnung

Der Ertrag kann anhand eines Referenzpreises berechnet werden, der als Mittel zwischen Kaufs- und Verkaufspreis definiert wird:

Differenz (Spread) zwischen dem Referenzpreis und dem Kaufpreis
= Entgelt generiert auf Seite Käufer
+ Differenz (Spread) zwischen dem Referenzpreis und dem Verkaufspreis
= Entgelt generiert auf Seite Verkäufer

Die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Kaufpreis entspricht dem Ertrag der Bank von Seiten des Käufers. Die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Verkaufspreis entspricht dem Ertrag der Bank von Seiten des Verkäufers.

Schätzmethode

Falls Schätzungen vorgenommen werden, wird dabei folgende Methode empfohlen:

Ertrag = (durchschnittliche Handelsmarge) x (Handelsvolumen)

Beispiel

Eine Bank aus Liechtenstein handelt in der Rolle einer Brokerin für eine Kundin aus Deutschland mit Wertpapieren. Den Ertrag, den sie damit verdient, verbucht die Bank nicht im Kommissionsgeschäft.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Bewertungsgewinne oder -verluste

  2. Handelserfolg aus Eigenhandel

Besonderheiten

keine


Zinsengeschäft (nur von Banken zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Das Zinsengeschäft umfasst folgende Kategorien:

  1. Zins- und Diskontertrag

  2. Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft und Finanzanlagen

  3. Zinsaufwand

Detailerklärung

Zins- und Diskontertrag

Diese Kategorie beinhaltet:

  1. Zinsertrag aus Forderungen gegenüber Banken im Ausland

  2. Zinsertrag aus Forderungen gegenüber Kunden im Ausland

  3. Übriger Zins- und Diskontertrag:

    1. Kreditkommissionen, die als Zinsbestandteil gelten;

    2. Ertrag aus dem Wechseldiskont;

    3. Refinanzierungserfolg aus Handelspositionen, sofern dieser mit dem Erfolg aus dem Handelsgeschäft verrechnet wird;

    4. ähnliche mit dem Zinsengeschäft unmittelbar zusammenhängende Komponenten.

Zinsaufwand

Diese Kategorie beinhaltet:

  1. Zinsaufwand aus Verpflichtungen gegenüber Banken im Ausland

  2. Zinsaufwand aus Verpflichtungen gegenüber Kunden im Ausland

  3. Übriger Zinsaufwand

    1. Übrige zinsähnliche Aufwände;

    2. Verzinsung von nachrangigen Darlehen;

    3. Zinsen für Hypotheken Dritter auf eigenen Liegenschaften, einschliesslich Zinskomponenten der Immobilien-Finanzleasingraten

Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft und Finanzanlagen

Der Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäften ist nur auszuweisen, wenn die Bank diesen Ertrag nicht mit dem Refinanzierungsaufwand für Handelsbestände verrechnet.

Die Erträge sind nach Finanzinstrumenten gegliedert zu melden:

  1. Festverzinsliche Titel (inklusive Geldmarktpapiere)

  2. Dividendenpapiere

  3. Übrige

Beispiele

Exklusive

Besonderheiten

  1. Negativzinsen aus Forderungen sind als negativer Ertrag zu erfassen.

  2. Negativzinsen aus Verpflichtungen sind als negativer Aufwand zu erfassen.


Versicherungsgeschäft (nicht von Versicherungen zu melden)

Prämien und Schadensleistungen (nicht von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Aufwand und Ertrag im Zusammenhang mit Prämienzahlungen und Schadensleistungen zwischen Unternehmen mit Domizil in der CH/LI und Versicherungsgesellschaften mit Domizil im Ausland.

Detailerklärung

Prämienzahlungen

Prämienzahlungen von Versicherungsnehmern mit Domizil in der CH/LI an Versicherungsgesellschaften mit Domizil im Ausland (Aufwand).

Schadensleistungen

Schadenzahlungen von Versicherungsgesellschaften im Ausland an Versicherungsnehmer in der CH/LI (Ertrag).

Beispiele

Prämienzahlungen (Aufwand): Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt einer Versicherung aus Frankreich Prämien für eine Transportversicherung.

Schadensleistungen (Ertrag): Ein Kreditkarteninstitut aus der Schweiz erhält Schadenzahlungen von einer Schadenversicherung aus Dänemark.

Exklusive

Nicht zu erfassen in dieser Kategorie:

  1. Entgelt für Versicherungs- und Vorsorgetätigkeiten → Kategorie Versicherungshilfsdienstleistungen

Besonderheiten

keine


Versicherungshilfsdienstleistungen (nicht von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Versicherungshilfsdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, welche mit Versicherungs- und Vorsorgetätigkeiten verbunden sind.

Detailerklärung

Versicherungshilfsdienstleistungen

Zu diesen Dienstleistungen zählen vor allem:

  1. Brokerage (Vermittlung)

  2. Versicherungs- und Vorsorgeberatung

  3. Evaluation und Abwicklung von Schadensfällen

  4. Versicherungstechnische Dienstleistungen

  5. Versicherungsmathematische Beratung

  6. Administrative Dienstleistungen bei Bergungsarbeiten

  7. Aufsichts- und Überwachungsdienstleistungen bei Schadenersatzforderungen

  8. Inkassodienstleistungen

Beispiele

Ertrag: Ein Versicherungsspezialist aus der Schweiz erbringt für eine Versicherungsgesellschaft aus Indien versicherungstechnische Beratungsdienstleistungen und erhält dafür ein Entgelt.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz bezahlt einer Versicherungsgesellschaft aus Belgien eine Gebühr für die Versicherungsberatung.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Transportkosten von Rettungsaktionen → Kategorie Transportdienstleistungen

  2. Prämien und Schadensleistungen

Besonderheiten

keine


Versicherungsgeschäft (nur von Versicherungen zu melden)

Daten von Unternehmen, die keine Versicherung sind, aber in einer Meldung einer auskunftspflichtigen Versicherung mitberücksichtigt werden, sind ebenfalls hier zu melden.

Prämienzahlungen (nur von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Die Kategorie Prämienzahlungen umfasst Ertrag und Aufwand aus dem Prämiengeschäft der Privatversicherungen:

  1. Direktversicherungen

  2. Rückversicherungen

  3. Pensionskassen

Prämienzahlungen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen.

Detailerklärung

Prämien aus dem Ausland (Ertrag)

Verdiente Prämien aus dem direkten Geschäft und/oder dem Rückversicherungsgeschäft im Ausland (gebuchte Prämien adjustiert um die Prämienüberträge).

Prämien an das Ausland (Aufwand)

Prämien an Versicherungsgesellschaften im Ausland (adjustiert um die Prämienüberträge); diese fallen in Form von Retrozessionen hauptsächlich im Rahmen von Rückversicherungsgeschäften an.

Beispiele

Ertrag: Eine Rückversicherungsgesellschaft aus der Schweiz erhält Prämien für die Rückversicherung von Versicherungsverträgen im Ausland.

Aufwand: Eine Pensionskasse aus der Schweiz zahlt Prämien für Rückversicherungsverträge an einen Rückversicherer im Ausland.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Verdiente Prämien im Ausland, welche Filialen und Tochtergesellschaften im Ausland einnehmen

  2. Transaktionen im Zusammenhang mit Portfolioübernahmen bzw. -abgaben

Besonderheiten

keine


Schadensleistungen (nur von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Ertrag und Aufwand aus Schadensleistungen der Privatversicherungen:

  1. Direktversicherungen

  2. Rückversicherungen

  3. Pensionskassen

Schadenleistungen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen.

Detailerklärung

Schadensleistungen im Ausland

Schadensleistungen von Rückversicherungen im Ausland an Versicherungsgesellschaften in der CH/LI aus dem passiven Rückversicherungsgeschäft (inklusive der Veränderung der Schadenrückstellungen und der Veränderung des Deckungskapitals).

Schadensaufwand an das Ausland

Schadensaufwand an Gegenparteien im Ausland aus dem direkten Geschäft und dem Rückversicherungsgeschäft (inklusive der Veränderung der Schadenrückstellungen sowie der Schwankungsrückstellungen).

Beispiele

Ertrag: Eine Versicherung in der Schweiz erhält Schadensleistungen von einer Rückversicherung mit Domizil im Ausland.

Aufwand: Ein Schweizer Rückversicherer erhöht die Schadenrückstellungen aufgrund eines Erdbebens in den USA.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Schadenzahlungen an Kunden welche Filialen und Tochtergesellschaften im Ausland vornehmen.

  2. Transaktionen im Zusammenhang mit Portfolioübernahmen bzw. -abgaben.

Besonderheiten

  1. Auflösung von Rückstellungen für Schadenleistungen im Ausland ist als negativer Ertrag zu erfassen.

  2. Auflösung von Rückstellungen für Schadenaufwand an das Ausland ist als negativer Aufwand zu erfassen.


Versicherungshilfsdienstleistungen (nur von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Versicherungshilfsdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, welche mit Versicherungs- und Vorsorgetätigkeiten verbunden sind.

Versicherungshilfsdienstleistungen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen.

Detailerklärung

Versicherungshilfsdienstleistungen

Zu diesen Dienstleistungen zählen vor allem:

  1. Versicherungs- und Vorsorgeberatung

  2. Evaluation und Abwicklung von Schadensfällen

  3. Versicherungstechnische Dienstleistungen

  4. Versicherungsmathematische Beratung

  5. Administrative Dienstleistungen bei Bergungsarbeiten

  6. Aufsichts- und Überwachungsdienstleistungen bei Schadenersatzforderungen

  7. Inkassodienstleistungen

Beispiele

Ertrag: Eine Versicherung aus der Schweiz berät ein Unternehmen aus Österreich.

Aufwand: Eine Versicherung aus der Schweiz bezahlt ein Unternehmen aus England für die Vermittlung von Kunden.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Transportkosten von Rettungsaktionen → Kategorie Transportdienstleistungen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Mit Pensionskassen verbundene Dienstleistungen

  2. Transaktionen im Zusammenhang mit Portfolioübernahmen bzw. -abgaben

Besonderheiten

keine


Provisionen (nur von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Vergütungen für die Vermittlung (Brokerage) von Kunden, Versicherungsverträgen usw.

Provisionen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen.

Detailerklärung

Provisionen im Ausland

Erträge der Erstversicherer (Zedenten) im Inland von Rückversicherern im Ausland.

Provisionen an das Ausland

Aufwand der Rückversicherer im Inland an die Erstversicherer (Zedenten) im Ausland.

Beispiele

Ertrag: Ein Rückversicherer aus Frankreich entschädigt eine Erstversicherung aus der Schweiz für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Aufwand: Eine Rückversicherung aus der Schweiz vergütet eine Versicherung aus Slowenien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Transaktionen im Zusammenhang mit Portfolioübernahmen bzw. -abgaben

Besonderheiten

keine


Kapitalerträge auf angelegte Prämien aus dem Ausland (nur von Versicherungen zu melden)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Kapitalerträge auf in- und ausländischen Anlagen, welche auf angelegte Prämien erzielt werden, die aus dem Ausland stammen.

Kapitalerträge auf angelegte Prämien im Ausland sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen.

Detailerklärung

Prämien aus dem Ausland

Es sind nur Erträge aus angelegten Prämien von Versicherten mit Domizil im Ausland zu berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämien im Inland oder im Ausland angelegt werden.

Kapitalanlagen

Erträge auf Kapitalanlagen umfassen beispielsweise Zinsen und Dividenden aus Wertschriften oder Mieten aus Immobilien.

Beispiel

Ertrag: Ein Rückversicherer investiert Prämien aus den USA in Wohnungen in der Schweiz und generiert dadurch Mieteinnahmen.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Realisierte und nicht realisierte Kapitalgewinne oder -verluste aufgrund von Preisänderungen der Kapitalanlagen (wie Aktien- oder Wechselkursänderungen)

  2. Kapitalerträge auf in- und ausländischen Anlagen, welche nicht auf den angelegten Prämien im Ausland erzielt werden

  3. Kapitalerträge im Ausland aus dem inländischen Prämiengeschäft

  4. Kapitalerträge aus dem Prämiengeschäft von Tochtergesellschaften und Filialen im Ausland

  5. Beteiligungserträge von Tochtergesellschaften im Ausland

  6. Transaktionen im Zusammenhang mit Portfolioübernahmen bzw. -abgaben

Besonderheiten

  1. Können die Kapitalerträge auf den Prämien im Ausland nicht von denjenigen auf Prämien aus dem Inland getrennt werden, kann die Aufteilung geschätzt werden.


Telekommunikations- und Informationsdienstleistungen

Telekommunikationsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Telekommunikationsdienstleistungen umfassen Entgelte für die Übertragung von Informationen via Telekommunikationstechnologie und damit verbundene Dienstleistungen. Nicht zu melden ist der Wert der übertragenen Informationen.

Detailerklärung

Informationsübertragung

Informationen können in Form von Daten, Text, Ton, Bild, Video oder anderen Formaten übertragen werden.

Telekommunikationstechnologie

Für die Übertragungen können verschiedene Technologien wie Internet, Telefon, Fax, Telegramm, Radio/TV via Kabel oder Satellit, E-Mail, Telekonferenzen usw. verwendet werden.

Damit verbundene Dienstleistungen

Diese beinhalten mobile Telekommunikationsdienstleistungen, Internet-Backbone-Dienstleistungen und Online-Zugangsdienstleistungen, einschliesslich der Bereitstellung des Zugangs zum Internet.

Beispiele

Ertrag: Ein Telekom-Unternehmen aus der Schweiz erhält von einem Telekom-Unternehmen aus England Zahlungen für Roaming-Gebühren.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz nutzt gegen ein Entgelt die satellitengestützten Übermittlungsdienstleistungen eines Unternehmens aus den USA.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Installation von Telekommunikationsinfrastruktur → Kategorie Baudienstleistungen

  2. Datenbankdienstleistungen → Kategorie Andere Informationsdienstleistungen

  3. Leasing von Telekommunikationsinfrastruktur → Kategorie Operating Leasing oder Financial Leasing

Besonderheiten

keine


Informationsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Informationsdienstleistungen umfassen Entgelte für:

  1. Bereitstellung von Medieninhalten

  2. Bibliotheks- und Archivdienstleistungen

  3. Datenbankdienstleistungen und Datenspeicherung

Es werden zwei Unterkategorien unterschieden: «Nachrichtenagenturen» und «Andere Informationsdienstleistungen».

Detailerklärung

Nachrichtenagenturen

Zu den Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen gehört die Bereitstellung von Informationen für die Medien z.B. in Form von Nachrichten, Artikeln, Börsendaten, Fotografien, Reportagen, Dokumentarberichten usw.

Andere Informationsdienstleistungen

Zu dieser Kategorie gehören:

  1. Datenbankdienstleistungen wie die Konzeption von Datenbanken, die Datenspeicherung und die Verbreitung von Daten und Datenbanken (inklusive Verzeichnissen und Verteilerlisten)

  2. Dienstleistungen zur Bereitstellung von Online-Inhalten und im Zusammenhang mit Suchportalen

  3. Bibliotheks-, Dokumentations- und Archivdienstleistungen

  4. Direktabonnements von Zeitungen und Zeitschriften, sei es auf dem Postweg, durch elektronische Übermittlung oder auf andere Weise

Beispiele

Nachrichtenagenturen

Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz, welches eine Wirtschaftsdatenbank unterhält, stellt einem Medienhaus aus Deutschland die Daten zu Analysezwecken zur Verfügung.

Aufwand: Ein Medienunternehmen aus der Schweiz zahlt an ein Unternehmen aus England Entgelte für die regelmässige Bereitstellung von Börsendaten.

Andere Informationsdienstleistungen

Ertrag: Ein Unternehmen aus Liechtenstein erstellt für ein Unternehmen im aus Österreich ein Dokumentations- und Archivierungskonzept von Kundendaten.

Aufwand: Eine Universität aus der Schweiz zahlt einem Unternehmen aus Italien ein Entgelt für den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Download von Software → Kategorie Lizenzgebühren für die Nutzung von Software

  2. Download von audiovisuellen Inhalten → Kategorie Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten

  3. Computerdienstleistungen

Besonderheiten

keine


Computerdienstleistungen und Software

Computerdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Computerdienstleistungen umfassen Entgelte für Beratung, Entwicklung, Unterhalt und Dokumentation von kundenspezifischen Hard- und Softwarelösungen sowie Webseiten.

Detailerklärung

Beratung

Hardware- und Softwareberatung, Entwicklung und Implementierung, einschliesslich Subcontracting (Management von Computerdienstleistungen, die im Auftrag von Dritten erbracht werden)

Installation

Hardware- und Softwareinstallation

Unterhalt

Unterhalt und Reparatur von Computern, Peripheriegeräten und Systemen sowie andere Supportdienstleistungen inklusive Backup und Datenwiederherstellung

Hosting-Dienstleistungen

Daten- und Website-Hosting-Dienstleistungen (z.B. Bereitstellung von Server Speicherplatz im Internet für die Webseiten von Kunden)

Datenverarbeitung

Datenverarbeitungsdienstleistungen

Internetseiten

Analyse, Design und Programmierung von gebrauchsfertigen Systemen (einschliesslich Entwicklung und Design von Internetseiten)

Schulung

Schulung auf kundenspezifische Software

Beispiele

Ertrag: Eine Muttergesellschaft aus der Schweiz führt für eine Tochtergesellschaft aus Singapur Software-Wartungen durch.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz erteilt einem Unternehmen aus Deutschland den Auftrag, eine unternehmensspezifische Applikation zu entwickeln.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Lizenzgebühren für die Nutzung von Software

  2. Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von Software

  3. Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software

  4. Schulung auf nicht-kundenspezifischer Software → Kategorie Bildungsdienstleistungen

  5. Datenbankdienstleistungen → Kategorie Andere Informationsdienstleistungen

  6. Leasing von Computerinfrastruktur → Kategorie Operating Leasing

Besonderheiten

Bei Abgrenzungsproblemen können die Lizenzgebühren für die Nutzung von Software und Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software auch in der Kategorie «Computerdienstleistungen» inkludiert werden.


Lizenzgebühren für die Nutzung von Software

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Nutzung von Computersoftware und -applikationen.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Unternehmen aus Liechtenstein hat eine Fotobearbeitungssoftware entwickelt und wird von Kunden im Ausland für deren Nutzung entschädigt.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz löst eine Lizenz zur Nutzung einer Software bei einem Anbieter im aus Norwegen.

Exklusive

Besonderheiten

Bei Abgrenzungsproblemen können die Lizenzgebühren für die Nutzung von Software auch in der Kategorie «Computerdienstleistungen» inkludiert werden.


Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst den Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Computersoftware und -applikationen. Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt.

Detailerklärung

Beispiele

Verkauf: Eine Softwareentwicklerin aus Liechtenstein verkauft eine von ihr entwickelte App (inklusive Eigentumsrechte) an ein Unternehmen aus Deutschland.

Kauf: Ein Unternehmen aus Liechtenstein erwirbt von einem IT-Start-up im aus Frankreich eine Software (inklusive Eigentumsrechte).

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Amortisationskosten und Abschreibungen von Software

Besonderheiten

Bei Abgrenzungsproblemen können Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software auch in der Kategorie Computerdienstleistungen inkludiert werden.


Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von Software

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Rechte Computersoftware zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz lässt ihre Software durch ein Unternehmen aus Polen vertreiben und erhält dafür Lizenzgebühren.

Aufwand: Ein Tochterunternehmen aus der Schweiz entschädigt seine Muttergesellschaft aus den USA für das Recht, deren Software an Unternehmen in Europa zu vertreiben.

Exklusive

Besonderheiten

keine


Audiovisuelle Dienstleistungen und Inhalte

Audiovisuelle Dienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Audiovisuelle Dienstleistungen umfassen:

  1. Entgelte im Zusammenhang mit der Produktion von Filmen, Radio- und TV-Programmen (live oder aufgezeichnet) sowie Musikaufnahmen

  2. Entgelte für die Darbietungen und Auftritte von Kunstschaffenden

Detailerklärung

Honorare

Honorare von Kulturschaffenden in den Bereichen Kunst, Literatur, Musik, Design, Theater, Film usw.

Beispiele

Ertrag: Eine Musikgruppe aus der Schweiz erhält ein Honorar für ein Konzert von einem Konzertveranstalter aus England.

Aufwand: Ein Konzertveranstalter aus der Schweiz bezahlt das Honorar für einen Auftritt eines Musical-Ensembles aus den USA.

Exklusive

Besonderheiten

Bei Abgrenzungsproblemen können die Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten sowie der Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Inhalten auch in der Kategorie «Audiovisuelle Dienstleistungen» inkludiert werden.


Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Nutzung audiovisueller Inhalte (z.B. literarische Werke, Tonaufnahmen, Stockfotos, Filme, Zugriff auf Fernsehprogramme).

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Verlagshaus aus der Schweiz wird von einer Schule aus Deutschland für die Nutzung ihrer Online-Lehrbücher vergütet.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz vergütet Musikeigentümer aus England dafür, dass deren Musik für den Werbespot des Unternehmens verwendet werden darf.

Exklusive

Besonderheiten

Bei Abgrenzungsproblemen können die «Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten» auch in der Kategorie Audiovisuelle Dienstleistungen inkludiert werden.


Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Inhalten

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst den Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Originalen oder Prototypen (z.B. Copyrights auf literarische Werke, Tonaufnahmen, Filme und Fernsehprogramme). Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt.

Detailerklärung

Beispiele

Verkauf: Eine Musikgruppe aus Liechtenstein verkauft die Rechte an ihrer Musik an einen Plattenverlag aus Deutschland.

Kauf: Ein Verlagshaus aus der Schweiz erwirbt die Rechte am literarischen Werk von einer Schriftstellerin, die in Italien ansässig ist.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Amortisationskosten und Abschreibungen von audiovisuellen Inhalten.

Besonderheiten

Bei Abgrenzungsproblemen können Kauf und Verkauf von audiovisuellen Inhalten auch in der Kategorie Audiovisuelle Dienstleistungen inkludiert werden.


Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von audiovisuellen Inhalten

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Reproduktion und/oder Distribution audiovisueller Originale oder Prototypen (z.B. literarische Werke, Film-, TV- und Tonaufnahmen sowie Live-Veranstaltungen).

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Ein Filmproduktionsunternehmen aus der Schweiz wird dafür entschädigt, dass eine Fernsehgesellschaft aus Frankreich einen Film des Produktionsunternehmens ausstrahlt.

Aufwand: Eine Radiogesellschaft aus Liechtenstein bezahlt Gebühren für die Ausstrahlung von Musik an die Eigentümer der Musikrechte aus den Niederlanden.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Besonderheiten

keine


Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E)

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E) umfassen Entgelte für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Forschung sowie Entwicklung von Produkten und Prozessen.

Detailerklärung

F&E-Dienstleistungen

F&E-Dienstleistungen umfassen sowohl die systematischen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften als auch die kommerzielle Forschung.

Beispiele

Ertrag: Ein Pharmaunternehmen aus der Schweiz betreibt im Auftrag eines Unternehmens aus Deutschland angewandte Forschung.

Aufwand: Ein Biotechnologie-Unternehmen aus der Schweiz beauftragt ein Unternehmen aus Spanien mit der Entwicklung eines neuen Produkts.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Besonderheiten

keine


Immaterielle Vermögenswerte aus Forschung und Entwicklung (F&E)

Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten aus F&E

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Entgelte in Form von Lizenz-, Franchise- oder Kommissionsgebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten resp. geistigen Eigentumsrechten, die aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) resultierten.

Der Nutzer ist nicht Eigentümer der Rechte. Das Nutzungsrecht ist in der Regel zeitlich beschränkt. Es findet kein Eigentumswechsel an den Rechten statt.

Detailerklärung

Nutzung von Eigentumsrechten aus F&E

Lizenzgebühren für die Nutzung von:

  1. Patenten

  2. Technologie- und Industrieprozessen

  3. Betriebsgeheimnisse

  4. Weitere Resultate aus F&E

Beispiele

Ertrag: Ein Chemie-Unternehmen aus der Schweiz erhält von einer Tochtergesellschaft aus den USA ein Entgelt für die Nutzung eines Patents (kein Verkauf des Patents).

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt Lizenzgebühren an ein Unternehmen aus Japan für die Nutzung eines Patents zur Herstellung ein neues Medikament.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E)

  2. Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets

  3. Lizenzgebühren für die Nutzung von Software

  4. Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten

  5. Entgelte für die Anmeldung, Verwaltung und den Unterhalt von immateriellen Vermögenswerten aus F&E → Kategorie Rechtsdienstleistungen sofern durch Rechtskanzleien oder Patentbüros geleistet, ansonsten Übrige Dienstleistungen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Amortisationskosten und Abschreibungen von geistigen Eigentumsrechten

Besonderheiten

In der CAS-Erhebung werden sechs Kategorien von Lizenzgebühren unterschieden:

  1. «Lizenzgebühren für die Nutzung von Software»

  2. «Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von Software»

  3. «Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten»

  4. «Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von audiovisuellen Inhalten»

  5. «Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten aus F&E»

  6. «Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets»

Lizenz-, Franchise- und Kommissions-Gebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung immaterieller Vermögenswerte, die nicht eindeutig einer der aufgeführten Kategorien zugewiesen werden können, sollten der Kategorie zugewiesen werden, die am ehesten zutrifft.


Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst den Handel mit immateriellen Vermögenswerten resp. geistigen Eigentumsrechten, die aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) resultieren. Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt.

Detailerklärung

Eigentumsrechte aus F&E

  1. Patente

  2. Eigentumsrechte an Technologie- und Industrieprozessen

  3. Betriebsgeheimnisse

  4. Weitere Eigentumsrechte, die aus F&E-Aktivitäten resultierten

Zu meldender Wert

Beim Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E ist der Kauf- resp. Verkaufspreis zu melden, nicht der Buch-, Anschaffungs- oder Herstellungswert. Allfällige Milestone-Payments, die nachgelagert erfolgen, sind erst mit dem Erreichen des Milestones zu melden.

Beispiele

Verkauf: Ein Chemie-Unternehmen aus der Schweiz verkauft die geistigen Eigentumsrechte an einem Pflanzenschutzmittel an ihre Tochtergesellschaft aus Tschechien.

Kauf: Ein Pharma-Unternehmen aus der Schweiz erwirbt das Eigentumsrecht an einem patentierten Produktionsverfahren für die Herstellung eines Medikaments von einem Unternehmen aus den USA.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Amortisationskosten und Abschreibungen von geistigen Eigentumsrechten

Besonderheiten

  1. Unternehmenszusammenschlüsse sowie Käufe und Verkäufe von Unternehmensbeteiligungen (M&A-Transaktionen) sind nicht Gegenstand dieser Erhebung.

  2. Wird im Rahmen von Unternehmensübernahmen jedoch das Eigentum an immateriellen Vermögenswerten übertragen, ist der Wert des transferierten Eigentumsrechts in der vorliegenden Erhebung unter dieser Kategorie zu melden. Die Übertragung kann entweder von einem Unternehmen in der Schweiz/in Liechtenstein an ein Unternehmen im Ausland oder umgekehrt, vom Ausland an ein Unternehmen in der Schweiz/in Liechtenstein erfolgen.

  3. Der Handel von immateriellen Vermögenswerten, der nicht eindeutig der Kategorien «Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E» oder «Kauf und Verkauf von Marketing Assets» zugewiesen werden kann, soll der Kategorie zugewiesen werden, die am ehesten zutrifft.


Marketing Assets

Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Entgelte in Form von Lizenz-, Franchise- oder Kommissionsgebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung von Marketing Assets (immaterielle Vermögenswerte).

Der Nutzer ist nicht Eigentümer der Rechte. Das Nutzungsrecht ist in der Regel zeitlich beschränkt. Es findet kein Eigentumswechsel an den Rechten statt.

Detailerklärung

Nutzung von Marketing Assets

Lizenzgebühren und andere Entgelte für Nutzung von:

  1. Trademarks

  2. Brands

  3. Logos

  4. Domänennamen

  5. Weitere Eigentumsrechte, die aus Marketingaktivitäten resultieren (z.B. Kundenlisten)

Beispiele

Ertrag: Ein Sportartikelhersteller aus der Schweiz erhält von der Muttergesellschaft aus Deutschland eine Vergütung, für die Verwendung des Logos, das der Schweizer Gesellschaft gehört.

Aufwand: Eine Lizenznehmerin aus Liechtenstein bezahlt einer Kaffeehauskette aus den USA Franchise-Gebühren für die Verwendung des Markennamens.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Kauf und Verkauf von Marketing Assets

  2. Entgelte für die Anmeldung, Verwaltung und den Unterhalt von immateriellen Vermögenswerten aus F&E → Kategorie Rechtsdienstleistungen sofern durch Rechtskanzleien oder Patentbüros geleistet, ansonsten Übrige Dienstleistungen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Amortisationskosten und Abschreibungen von geistigen Eigentumsrechten

Besonderheiten

In der CAS-Erhebung werden sechs Kategorien von Lizenzgebühren unterschieden:

  1. «Lizenzgebühren für die Nutzung von Software»

  2. «Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von Software»

  3. «Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten»

  4. «Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von audiovisuellen Inhalten»

  5. «Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten aus F&E»

  6. «Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets»

Lizenz-, Franchise- und Kommissions-Gebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung immaterieller Vermögenswerte, die nicht eindeutig einer der aufgeführten Kategorien zugewiesen werden können, sollten der Kategorie zugewiesen werden, die am ehesten zutrifft.


Kauf und Verkauf von Marketing Assets

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Kauf und Verkauf von Marketing Assets umfasst den Handel mit immateriellen Vermögenswerten, in Form von Markenrechten und weiteren Eigentumsrechten, die aus Marketingaktivitäten resultieren. Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt.

Detailerklärung

Marketing Assets

  1. Trademarks

  2. Brands

  3. Logos

  4. Domänennamen

  5. Weitere Eigentumsrechte, die aus Marketingaktivitäten resultieren (z.B. Kundenlisten)

Zu meldender Wert

  1. Beim Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Form von Marketing Assets ist der Kauf- resp. Verkaufspreis zu melden, nicht der Buch-, Anschaffungs- oder Herstellungswert.

Beispiele

Verkauf: Ein Sportartikelhersteller aus der Schweiz verkauft das Recht am Logo der Sportartikel an die Muttergesellschaft aus England.

Kauf: Ein Nahrungsmittelkonzern aus der Schweiz kauft die Markenrechte von Baby-Nahrungsprodukten von einem Unternehmen in Deutschland.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets

  2. Entgelte für die Anmeldung, Verwaltung und den Unterhalt von Marketing Assets → Kategorie Rechtsdienstleistungen sofern durch Rechtskanzleien oder Patentbüros geleistet, ansonsten Übrige Dienstleistungen

  3. Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Amortisationskosten und Abschreibungen von geistigen Eigentumsrechten

Besonderheiten

  1. Unternehmenszusammenschlüsse sowie Käufe und Verkäufe von Unternehmensbeteiligungen (M&A-Transaktionen) sind nicht Gegenstand dieser Erhebung.

  2. Wird im Rahmen von Unternehmensübernahmen jedoch das Eigentum an immateriellen Vermögenswerten übertragen, ist der Wert des transferierten Eigentumsrechts in der vorliegenden Erhebung unter dieser Kategorie zu melden. Die Übertragung kann entweder von einem Unternehmen in der Schweiz/in Liechtenstein an ein Unternehmen im Ausland oder umgekehrt, vom Ausland an ein Unternehmen in der Schweiz/in Liechtenstein erfolgen.

  3. Der Handel von immateriellen Vermögenswerten, der nicht eindeutig der Kategorien «Kauf und Verkauf von Marketing Assets» oder «Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E» zugewiesen werden kann, soll der Kategorie zugewiesen werden, die am ehesten zutrifft.


Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen

Gesundheitsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Entgelte für humanmedizinische Dienstleistungen, die medizinische Institutionen und Fachpersonal mit Domizil in der CH/LI für Personen im Ausland erbringen und umgekehrt Dienstleistungen von Institutionen und Fachpersonal mit Domizil im Ausland für Personen aus der CH/LI.

Detailerklärung

Gesundheitsdienstleistungen

Die Dienstleistungen können von Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften, Laborfachleute oder ähnlichem Personal online oder direkt vor Ort (sofern dieser nicht dem Domizil des Leistungserbringers entspricht) erbracht werden.

Ebenso zählen Diagnoseverfahren (z.B. Telemedizin), pharmazeutische und radiologische Dienstleistungen sowie Rehabilitationsleistungen dazu.

Die Vor-Ort-Behandlungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland, die sich in CH/LI befinden, sind nicht zu erfassen. Ebenso ist die Vor-Ort-Behandlungen im Ausland von Personen mit Wohnsitz in CH/LI nicht zu erfassen.

Beispiele

Ertrag: Eine Privatklinik aus Liechtenstein erstellt anhand von übermittelten Daten Ferndiagnosen für ein Spital aus Frankreich.

Aufwand: Eine Spezialklinik aus der Schweiz bezieht Labordienstleistungen von einem Labor aus der Slowakei.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Veterinärmedizinische Dienstleistungen → Kategorie Sonstige technische Dienstleistungen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Gesundheitsdienstleistungen für im Ausland domizilierte Personen, die sich in der CH/LI befinden.

  2. Gesundheitsdienstleistungen für in CH/LI domizilierte Personen, die sich im Ausland befinden.

Besonderheiten

keine


Bildungsdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Bildungsdienstleistungen umfassen Entgelte für Leistungen auf allen Bildungsstufen, die als Fernkurse, online oder durch Lehrpersonen direkt vor Ort im betreffenden Land erbracht werden.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Eine Hochschule aus der Schweiz bietet MBA-Fernkurse für Personen im Ausland an.

Aufwand: Ein Biotechnologie-Unternehmen aus der Schweiz fliegt für die Ausbildung von Fachkräften in der Schweiz Spezialistinnen und Spezialisten vom Ausland ein.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Bildungsdienstleistungen für im Ausland domizilierte Personen, die sich in der CH/LI befinden

Besonderheiten

keine


Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen umfassen Entgelte für kulturelle und sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Museen, Bibliotheken, Archiven und weiteren Freizeitangeboten und -aktivitäten.

Detailerklärung

Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen

Zu dieser Kategorie zählen auch:

  1. Honorare und Preisgelder für Athleten

  2. Zahlungen an Vereine und Verbände, die einen direkten Zusammenhang mit der Austragung von Sportveranstaltungen haben.

  3. Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und dem Erhalt von historischen Artefakten.

  4. Entgelte für Dienstleistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielen.

Beispiele

Ertrag: Ein Kunsthändler aus Frankreich zahlt einem Auktionshaus aus der Schweiz Gebühren für die Versteigerung von Gemälden.

Aufwand: Ein internationaler Sportverband mit Domizil in CH/LI zahlt einem Verbandsmitglied im Ausland ein Entgelt für die Austragung eines Sportwettbewerbs.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu melden:

  1. Sponsoring

  2. Lizenzgebühren für Nutzung von Medienrechten an Sport- und Kulturveranstaltungen → Kategorie Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von audiovisuellen Inhalten

  3. Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Dienstleistungen für im Ausland domizilierte Personen, die sich in der CH/LI befinden.

Besonderheiten

keine


Übrige Dienstleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Übrige Dienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, welche keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.

Detailerklärung

Übrige Dienstleistungen

Zu den übrigen Dienstleistungen zählen unter anderem:

  1. Verteilung von Elektrizität, Wasser, Gas und Erdölerzeugnissen an Endkonsumentinnen und Endkonsumenten, sofern diese von den Übertragungs- und Fernleitungsdiensten abgrenzbar sind (enthalten in Kategorie Pipelinetransport und Stromübertragung via Hochspannungsnetze)

  2. Gebühren für Personalvermittlung

  3. Übersetzungsdienste

  4. Sicherheitsdienste

  5. Gebäudereinigung und Immobiliendienstleistungen

  6. Gebühren für Vermittlung von Unterkünften wie Hotelzimmer oder Ferienwohnungen

Beispiele

Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz vermittelt einem Unternehmen aus Österreich spezialisierte Fachkräfte (Personalvermittlung).

Aufwand: Ein Unternehmen in der Schweiz bezieht Übersetzungsdienstleistungen von einem Übersetzungsbüro aus Finnland.

Exklusive

Besonderheiten

keine


Steuern, Bussen, Hilfeleistungen, Sponsoring und Sonstige Übertragungen

Steuern

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Steuern auf

  1. Erträge und Kapitalgewinne aus Finanzanlagen

  2. Zinserträge und Dividenden

  3. Finanzgeschäften (z.B. Steuern auf die Emission, den Kauf oder den Verkauf von Wertpapieren)

Detailerklärung

Beispiel

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt an eine Behörde im Ausland Steuern auf die Emission von Wertpapieren.

Exklusive

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Quellensteuern auf Dividenden von Tochtergesellschaften

  2. Quellensteuern auf Beteiligungen

  3. Mehrwertsteuern

Besonderheiten

keine


Bussen und Entschädigungszahlungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Straf- und Bussgelder, mit denen Unternehmen von Gerichten oder anderen staatlichen Organen im Ausland belegt werden. Ebenfalls enthalten sind gerichtlich oder aussergerichtlich festgelegte Entschädigungszahlungen für die Nichterfüllung von Verträgen, Personen- oder Sachschäden oder andere Verluste, die nicht durch Versicherungspolicen gedeckt sind, sofern es sich nicht um schwerwiegende Schäden wie z.B. Ölkatastrophen handelt.

Detailerklärung

Beispiel

Ertrag: Ein Unternehmen in der Schweiz erhält von einem Unternehmen im Ausland eine Entschädigung für die Nichterfüllung eines Vertrags.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt an eine Behörde im Ausland eine Busse wegen Kartellrechtsverletzung.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Grössere Entschädigungszahlungen für schwerwiegende Schäden (z.B. Explosionen, Ölkatastrophen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln) → Kategorie Garantieleistungen, Spielertransfers, Schuldenerlasse, Erbschaften und Entschädigungszahlungen aufgrund schwerwiegender Schäden

Besonderheiten

Bei Bussen und Entschädigungszahlungen handelt es sich um Übertragungen. Übertragungen sind Leistungen, welchen keine direkte Gegenleistung gegenübersteht. Sie grenzen sich somit vom Handel mit Waren und Dienstleistungen ab.


Hilfeleistungen

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Hilfeleistungen umfassen Übertragungen in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen ohne direkte Gegenleistung beispielsweise bei Hungersnöten, Naturkatastrophen oder Krieg, sowie Beiträge an internationale Organisationen.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Spenden aus dem Ausland an eine Hilfsorganisation aus der Schweiz.

Aufwand: Kostenlose Lieferung von Medikamenten und medizinischer Betreuung eines Unternehmens aus der Schweiz bei einer Naturkatastrophe im Ausland.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Zahlungen für Mitgliederbeiträge oder Abonnemente an gemeinnützige Marktorganisationen wie z.B. Wirtschaftsverbände oder Handelskammern gelten als Zahlungen für Dienstleistungen und sind unter der entsprechenden Kategorie zu erfassen.

Besonderheiten

Internationale Organisationen gelten als extraterritoriale Gebiete und sind deshalb als Akteure im Ausland definiert.

Bei Hilfeleistungen handelt es sich um Übertragungen. Übertragungen sind Leistungen, welchen keine direkte Gegenleistung gegenübersteht. Sie grenzen sich somit vom Handel mit Waren und Dienstleistungen ab.


Sponsoring

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Sponsoring umfasst Zahlungen zur Förderung von Einzelpersonen, einer Personengruppe, Organisationen oder Veranstaltungen. Die Zahlung erfolgt durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein kommerziell orientiertes Unternehmen in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Mit der Zahlung geht die Erwartung einher, eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten.

Detailerklärung

Beispiele

Ertrag: Eine Bank aus Deutschland unterstützt einen Konzertveranstalter aus Liechtenstein mit Zahlungen im Rahmen eines Grossanlasses.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz unterstützt einen Fussballverein in England.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Platzierung von Werbung, Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen → Kategorie Marketing, Werbung und Marktforschung

Besonderheiten

keine


Garantieleistungen, Spielertransfers, Schuldenerlasse, Erbschaften und Entschädigungszahlungen aufgrund schwerwiegender Schäden

Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland

Allgemeine Beschreibung

Diese Kategorie umfasst Garantieleistungen, Spielertransfers, Schuldenerlasse, Erbschaften sowie grössere Entschädigungszahlungen, die auf schwerwiegende Schadenereignisse (z.B. Explosionen, Ölkatastrophen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln) zurückzuführen sind und nicht von Versicherungspolicen gedeckt sind.

Detailerklärung

Spielertransfers

Ablösesummen, die ein Sportverein an einen anderen für den Transfer eines Spielers oder einer Spielerin zahlt.

Beispiele

Ertrag: Eine Privatperson aus Deutschland vererbt einer Hilfsorganisation aus der Schweiz einen Teil ihrer Hinterlassenschaft.

Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz bezahlt im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Entschädigung an einen Staat im Ausland für die entstandenen Ölverschmutzungen infolge eines Schiffsunglücks.

Exklusive

In einer anderen Kategorie zu erfassen:

  1. Straf- und Bussgelder → Kategorie Bussen und Entschädigungszahlungen

  2. Entschädigungszahlungen für die Nichterfüllung von Verträgen, Personen- oder Sachschäden oder andere Verluste, die nicht durch Versicherungspolicen gedeckt sind, sofern es sich nicht um schwerwiegende Schäden wie z.B. Ölkatastrophen handelt → Kategorie Bussen und Entschädigungszahlungen

Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:

  1. Schuldenabschreibungen

Besonderheiten

keine


Definitionen der Länder und internationalen Organisationen

Sämtliche Anforderungen an die geografische Gliederung richten sich nach den Richtlinien der EU (Eurostat).

Die komplette Länderliste finden Sie in den Tabellen zur Datenerfassung. Für einige Länder sind folgende Präzisierungen hinsichtlich der Zuteilung von Regionen zu beachten.

Abgrenzung Länder

Europa

Deutschland

DE

inkl. Insel Helgoland, ohne das Gebiet Büsingen

Spanien

ES

inkl. Ceuta, Melilla, Balearen, Kanarische Inseln

Finnland

FI

inkl. Ålandinseln

Frankreich

FR

inkl. Monaco, Französisch Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint Barthélémy, Saint Martin, Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte

Vereinigtes Königreich

GB

England, Schottland, Wales und Nordirland

Italien

IT

inkl. Livigno

Malta

MT

inkl. Gozo und Comino

Norwegen

NO

inkl. Svålbard und Jan Mayen

Portugal

PT

inkl. Azoren und Madeira

Afrika

Angola

AO

inkl. Cabinda

Kongo (Kinshasa)

CD

ehemals Republik Zaire

Britisches Territorium im Indischen Ozean

IO

Tschagoinseln

Komoren

KM

Grande Comore, Anjouan und Mohéli

Marokko

MA

inkl. Westsahara

Mauritius

MU

inkl. Rodrigues, Agalegainseln und Cargados Carajos Shoals (St. Brandoninseln)

Seychellen

SC

Insel Mahé, Praslin, La Digue, Frégate und Silhouette; Amiranteinseln (darunter Des Roches, Alphonse, Plate und Coëtivy); Farquhar (darunter Providence); Aldabra und Cosmoledoinseln

Tansania

TZ

Tanganjika, Sansibar und Pemba

Amerika

Nordamerika

Vereinigte Staaten

US

inkl. Puerto Rico und Navassa

Zentralamerika

Grenada

GD

inkl. südliche Grenadinen

Honduras

HN

inkl. Schwaneninseln

Nicaragua

NI

inkl. Maisinseln

Panama

PA

inkl. der ehemaligen Kanal-Zone

St. Martin

SX

Südlicher Teil

St. Vincent und die Grenadinen

VC

inkl. Nord-Grenadinen

Südamerika

Ecuador

EC

inkl. Galapagosinseln

Asien

Naher Osten und Vorderasien

Vereinigte Arabische Emirate

AE

Abu Dhabi, Dubai, Schardscha, Adschman, Umm al Kaiwain, Ras al Chaima und Fudschaira

Oman

OM

inkl. Kuria Muria Inseln

Palästina

PS

Westjordanland (inkl. Ost-Jerusalem) und Gazastreifen

Jemen

YE

ehemals Nordjemen und Südjemen; inkl. der Inseln Kamaran, Perim und Sokotra

Übriges Asien

Indien

IN

inkl. der Lakkadiven, Minicoy, Aminiven und der Andaman- und Nicobar-Inseln

Malaysia

MY

Halbinsel Malaysia und Ostmalaysia (Sarawak, Sabah und Labuan)

Timor-Leste

TL

inkl. Exklave Oecussi

Taiwan

TW

Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu; Früher Formosa

Ozeanien und Polarregionen

Mikronesien

FM

inkl. Karolineninseln (ausser Palau), Yap, Chuuk, Pohnpei, Kosrae

Nördliche Marianen

MP

Marianen ausser Guam

Neukaledonien

NC

inkl. Loyalitätsinseln (Maré, Lifou und Ouvéa)

Neuseeland

NZ

inkl. der Inseln Chatham, Kermadec, Three Kings, Auckland, Campbell, Antipodes, Bounty und Snares. Ohne Ross-Nebengebiet (Antarktis)

Französisch-Polynesien

PF

inkl. Marquesas, Gesellschaftsinseln (inkl. Tahiti), Tuamotu-Archipel, Gambier- und Austral-Inseln. Auch Clipperton

Papua-Neuguinea

PG

Ostteil der Insel Neuguinea, Bismarck-Archipel (darunter Neubritannien, Neuirland, Neuhannover und Admiralitätsinseln); nördliche Salomonen (Bougainville und Buka); Trobriand-, Woodlark-, Entrecasteauxinseln und Louisiade-Archipel

Pitcairninseln

PN

inkl. Henderson, Ducie und Oeno

Salomoninseln

SB

inkl. südliche Salamoneninseln, in erster Linie Guadalcanal, Malaita, San Christobal, Santa Isabel, Choiseul

Französische Süd- und Antarktisgebiete

TF

inkl. Kerguelen, Amsterdam und Saint-Paul und Crozetinseln, Adelieland und die Verstreuten Inseln

Kleinere Amerikanische Überseeinseln

UM

inkl. Baker, Howland, Johnston-Atoll, Kingmanriff, Palmyra-Atoll, Jarvis-, Midway- und Wake-Inseln

Wallis und Futuna

WF

inkl. Alofi


Internationale Organisationen

Internationale Organisationen zählen per Definition zum Ausland, auch wenn Sie ihr Domizil in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.

Organisationen der Vereinten Nationen

FAO

Food and Agriculture Organization

 

IAEA

International Atomic Energy Agency

IBRD

International Bank for Reconstruction and Development

ICSID

International Centre for Settlement of Investment Disputes

IDA

International Development Association

IFAD

International Fund for Agricultural Development

IFC

International Finance Corporation

ILO

International Labour Organization

IMF

International Monetary Fund

ITU

International Telecommunication Union

MIGA

Multilateral Investment Guarantee Agency

UNECE

United Nations Economic Commission for Europe

UNESCO

United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation

UNFCCC

United Nations Framework Convention on Climate Change

UNHCR

United Nations High Commissioner for Refugees

UNICEF

United Nations Children’s Fund

UNRWA

United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East

UPU

Universal Postal Union

WHO

World Health Organization

WTO

World Trade Organization

Rest der UN Organisationen


Institutionen der Europäischen Union, Organe und Organismen

ASR

Ausschuss der Regionen

 

EBA

Europäische Bankenaufsichtsbehörde

EEF

Europäischer Entwicklungsfonds

EFSF

Europäische Finanzstabilisierungsfazilität

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EIB

Europäische Investitionsbank

EIF

Europäischer Investitionsfonds

EIOPA

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

EK

Europäische Kommission

ESM

Europäischer Stabilitätsmechanismus

ESMA

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

EU-AITF

Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

EURATOM

Europäische Atomgemeinschaft

Europäischer Rat

Europäisches Parlament

EWS

Europäisches Währungssystem

EWSA

Wirtschafts- und Sozialausschuss

EZB

Europäische Zentralbank

FEMIP

Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer

NIF

Nachbarschaftsinvestitionsfazilität

Rat der Europäischen Union

Rechnungshof

SRB

Einheitliches Abwicklungsgremium

Andere kleine Institutionen der Europäischen Union (Ombudsmann, Datenschutzbeauftragter usw.)


Andere internationale Organisationen (Finanzinstitute)

ADB

Asian Development Bank

 

ADF

African Development Fund

ADF

Asian Development Fund

AfDB

African Development Bank

AFREXIMBANK

African Export-Import Bank

AIIB

Asian Infrastructure Investment Bank

AMF

Arab Monetary Fund

BADEA

Arab Bank for Economic Development in Africa

BCEAO

Central Bank of West African States

BDEAC

Development Bank of Central African States

BEAC

Bank of Central African States

BIS

Bank for International Settlements

BLADEX

Foreign Trade Bank of Latin America

BSTDB

Black Sea Trade and Development Bank

CABEI

Central American Bank for Economic Integration

CAF

Development Bank of Latin America

CDB

Caribbean Development Bank

CEB

Council of Europe Development Bank

EBRD

European Bank for Reconstruction and Development

ECCB

Eastern Caribbean Central Bank

EDB

Eurasian Development Bank

EUROFIMA

European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock

FLAR

Fondo Latinoamericano de Reservas

Fonds Belgo-Congolais d’Amortissement et de Gestion

IADB

Inter-American Development Bank

IBEC

International Bank for Economic Co-operation

IIB

International Investment Bank

IIC

Inter-American Investment Corporation, now IDB Invest (Inter-American Development Bank, IDB Group)

International Union of Credit & Investment Insurers (Berne Union)

IsDB

Islamic Development Bank

NIB

Nordic Investment Bank

Paris Club creditor institutions

UEMOA

West African Economic and Monetary Union

Andere Internationale Finanzorganisationen


Andere internationale Organisationen (Nicht-Finanzinstitute)

CERN

European Organization for Nuclear Research

 

CoE

Europarat

EBU

European Broadcasting Union

ECMWF

European Centre for Medium-Range Weather Forecasts

EMBL

European Molecular Biology Laboratory

EPA

Europäisches Patentamt

ESA

European Space Agency

ESO

European Southern Observatory

EUMETSAT

European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites

EUROCONTROL

European Organisation for the Safety of Air Navigation

EUTELSAT IGO

European Telecommunications Satellite Organization

ICES

International Council for the Exploration of the Sea

ICRC

International Committee of the Red Cross

IEA

International Energy Agency

IOM

International Organization for Migration

ITSO

International Telecommunications Satellite Organization

NATO

North Atlantic Treaty Organization

OECD

Organisation for Economic Co-Operation and Development

The Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria

Andere Internationale Organisationen (nicht-Finanzinstitutionen)