2023-03-23
Erläuterungen zur Leistungsbilanzerhebung CAS
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Beschreibung der einzelnen Kategorien
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Architektur-, Ingenieurs-, Sonstige technische und Abfallbehandlungsdienstleistungen
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Immaterielle Vermögenswerte aus Forschung und Entwicklung (F&E)
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Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen
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Steuern, Bussen, Hilfeleistungen, Sponsoring und Sonstige Übertragungen
Die Leistungsbilanz
Hintergrund zur Leistungsbilanzstatistik
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den gesetzlichen Auftrag (Rechtsgrundlage), die Zahlungsbilanz der Schweiz (inklusive Liechtenstein) zu erstellen. Die Zahlungsbilanz erfasst alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Akteuren im Inland und Akteuren im Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie besteht aus der Leistungsbilanz, Kapitalbilanz sowie der Bilanz der Vermögensübertragungen und zeigt die aussenwirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz und Liechtenstein mit dem Rest der Welt.
Die Leistungsbilanz erfasst die realwirtschaftlichen Verflechtungen des Inlands mit dem Ausland. Darunter fallen der Handel von Waren und Dienstleistungen, der Austausch von Arbeits- und Kapitaleinkommen sowie die sogenannten laufenden Übertragungen.
Die Leistungsbilanz bietet eine wichtige Datengrundlage für die Schweizer Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Als zentrale makroökonomische Kenngrösse wird sie bei wirtschafts- und geldpolitischen Entscheidungen beigezogen und spielt auch bei der Schätzung des Bruttoinlandprodukts (BIP) eine wichtige Rolle.
Die methodischen Grundlagen der Zahlungsbilanz sind international standardisiert und in einem Handbuch des Internationalen Währungsfonds (IWF) festgehalten (Balance of Payments and International Investment Position Manual, 6. Ausgabe, BPM6).
Weitere Hintergrundinformationen zur Zahlungsbilanz finden Sie auf dem Datenportal der SNB bei den Erläuterungen zur Aussenwirtschaft.
Zweck der Leistungsbilanzerhebung CAS (Current Account Survey)
Die Daten der Leistungsbilanz stammen aus mehreren Quellen. Ein zentraler Baustein ist hierbei die Leistungsbilanzerhebung CAS der SNB. Sie spielt insbesondere für die Messung des Handels mit Waren und Dienstleistungen eine wichtige Rolle.
Aufgrund der zentralen Bedeutung der Leistungsbilanzerhebung ist die Kooperation der auskunftspflichtigen Unternehmen essenziell für die Qualität der Leistungsbilanz und für darauf beruhende wirtschafts- und geldpolitische Entscheide.
Rechtsgrundlage
Die SNB ist durch das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG) vom 3. Oktober 2003 und die Verordnung zum Nationalbankgesetz (Nationalbankverordnung, NBV) vom 18. März 2004 ermächtigt, die erforderlichen statistischen Erhebungen zur Erstellung der Zahlungsbilanz durchzuführen.
Auskunftspflichtige Personen
Gemäss Anhang zur Nationalbankverordnung sind juristische Personen und Gesellschaften zur Auskunft verpflichtet, wenn der Wert ihrer Auslandtransaktionen im Quartal 100 000 Schweizer Franken überschreitet.
Sind mehrere zur Auskunft verpflichtete Unternehmen desselben Konzerns in der Schweiz oder in Liechtenstein domiziliert, soll die Meldung nach Möglichkeit in aggregierter Form erfolgen. Falls eine aggregierte Meldung für alle zum Konzern gehörigen Unternehmen in der Schweiz oder Liechtenstein nicht möglich ist, muss dies in der Meldung kommentiert werden.
Allgemeine Hinweise zur Erhebung CAS
Inhalt der Erhebung CAS
Die Leistungsbilanzerhebung CAS befragt hauptsächlich den Handel mit Waren, Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten. Weiter umfasst die Erhebung Kapitalerträge, Versicherungsgeschäfte und verschiedene Übertragungen wie beispielsweise Bussen und Hilfeleistungen. Der Erhebungsinhalt wird in verschiedene Kategorien unterteilt. Details zu den Kategorien sind im Abschnitt Beschreibung der einzelnen Kategorien zu finden.
Zu melden sind ausschliesslich Transaktionen zwischen juristischen Personen und Gesellschaften, die in der Schweiz oder Liechtenstein domiziliert sind, und Gegenparteien, die im Ausland domiziliert sind (Unternehmen, Regierungen, Privatpersonen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen). Die Schweiz (CH) und Liechtenstein (LI) zählen zum Inland. Ebenfalls zu melden sind Transaktionen mit im Ausland domizilierten Gesellschaften, die dem gleichen Konzern angehören wie das auskunftspflichtige Unternehmen. Transaktionen von im Ausland domizilierten Gesellschaften mit Dritten sind hingegen nicht zu melden.
Bei einer Transaktion werden ökonomische Werte zwischen zwei Akteuren getauscht oder von einem Akteur zum anderen übertragen. Dabei findet ein Eigentumswechsel der ökonomischen Werte statt.
Für die Abgrenzung Inland-Ausland ist das Domizilland der Gegenpartei massgebend, und nicht der Ort der Leistungserbringung. Internationale Organisationen zählen per Definition zum Ausland, auch wenn sie ihr Domizil in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.
In der Erhebung nicht zu melden sind:
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Transaktionen zwischen zwei Parteien, die beide ihr Domizil in der Schweiz bzw. in Liechtenstein haben;
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Transaktionen zwischen zwei Parteien, die beide ihr Domizil im Ausland haben.
Ländergliederung
Alle Transaktionen sind nach Ländern (Definitionen der Länder und internationalen Organisationen) gegliedert zu melden. Das heisst: Die zu meldenden Transaktionen müssen dem Land zugeordnet werden, in dem die Gegenpartei domiziliert ist. Sämtliche Anforderungen an die geografische Gliederung richten sich nach den Richtlinien der EU (Eurostat).
Konzerninterne Transaktionen
Ebenfalls zu melden sind Transaktionen mit im Ausland domizilierten Gesellschaften, die dem gleichen Konzern angehören wie das auskunftspflichtige Unternehmen. Diese sind in den meisten Erhebungskategorien als «davon-Position» zu erfassen. Es ist ausschliesslich das Entgelt für die effektiv erbrachte konzerninterne Leistung anzugeben. So ist z.B. bei Vergütungen auf Basis eines Kostenzuschlagvertrags («cost plus») bei der Vermittlung von Dienstleistungen nur das Entgelt für die Vermittlung und nicht das Volumen der vermittelten Dienstleistungen anzugeben. Overhead-Kosten (betriebliche Gemeinkosten) sind auf die einzelnen Dienstleistungskategorien wie beispielsweise Beratungs-, Finanz- oder Computerdienstleistungen aufzuteilen.
Berichtsperiode
Die erhobenen Daten beziehen sich auf ein Kalenderquartal. Die Daten für das zweite, dritte und vierte Quartal sind nicht mit den Vorquartalen zu kumulieren. Fehler sind mittels Korrekturmeldung für das betroffene Quartal zu korrigieren; Korrekturbuchungen in den Folgequartalen, die frühere Quartale betreffen, sind nicht erlaubt.
Die Aufwände und Erträge resp. Käufe und Verkäufe sind in der Periode zu melden, in der das ökonomische Eigentum an der Leistung ändert:
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Beim Verkauf und Kauf von Dienstleistungen sind Entgelte in der Periode zu melden, in der die Leistung erbracht resp. für die sie bezogen wird.
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Beim Verkauf und Kauf von immateriellen Vermögenswerten sind Entgelte in der Periode zu melden, in der das Eigentum an den Vermögenswerten wechselt.
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Beim Verkauf und Kauf von Waren sind die Warenverkäufe in der Periode zu melden, in der sie stattgefunden haben. Warenkäufe sind in der Periode zu melden, in der sie getätigt wurden.
Ausschlaggebend ist immer der Zeitpunkt des Eigentumswechsels bei einem Kauf oder Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder immateriellen Vermögenswerten.
Standard zur Rechnungslegung
Wendet das Unternehmen einen anerkannten Standard zur Rechnungslegung an (z.B. IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER), sollen sich die gemeldeten Daten in der Regel auf diesen Standard beziehen. Abweichungen sind möglich und gegebenenfalls notwendig (siehe Berichtsperiode). Die Information, welcher Standard verwendet wird, ist in der Erhebung anzugeben.
Schätzungen
Geschätzte Daten werden akzeptiert, solange die Schätzungen «nach bestem Wissen und Gewissen» erstellt werden. Schätzungen können u.a. in folgenden Fällen nötig sein: Aufteilung von Hauptkategorien auf Unterkategorien, Aufteilung von Transaktionen auf Länder, Abgrenzung zwischen Quartalen.
Die SNB empfiehlt den Einsatz von Verteilungsschlüsseln, die aufgrund von plausiblen Annahmen erstellt werden. Diese Verteilungsschlüssel können unverändert über mehrere Quartale oder Jahre verwendet werden, solange die Annahmen weiterhin plausibel sind. Für Fragen und Hilfestellung im Zusammenhang mit Schätzungen bzw. Schätzmethoden steht die SNB den Unternehmen zur Verfügung.
Generalunternehmen
Wenn ein Generalunternehmen mit Domizil in der Schweiz oder Liechtenstein (Inland) für die Erledigung eines Auftrags (Teil-)Aufträge an ein Subunternehmen mit Domizil im Ausland weitergibt, sind die erbrachten Dienstleistungen des Subunternehmens im Ausland vom Generalunternehmen als Dienstleistungsimport (Aufwand) zu melden. Wenn ein Generalunternehmen mit Domizil im Inland für die Erledigung eines Auftrags (Teil-)Aufträge an ein Subunternehmen mit Domizil im Inland weitergibt, sind die Dienstleistungen des Subunternehmens im Inland vom Generalunternehmen nicht zu melden. In beiden Fällen spielt es keine Rolle, ob der Auftrag des Generalunternehmens für eine Gegenpartei mit Domizil im Inland oder mit Domizil im Ausland erledigt wird.
Bewertung
Im Grundsatz sind Aufwand und Ertrag resp. Kauf und Verkauf positiv zu melden. Minus-Aufwände und Minus-Erträge können als solche mit negativem Vorzeichen in den entsprechenden Kategorien gemeldet werden.
Die Werte sind in Tausend Schweizer Franken (TCHF) zu melden.
Transaktionen in Fremdwährungen sind umzurechnen. Dies kann mit dem Tageskurs oder dem Quartalsdurchschnitt des Wechselkurses erfolgen. Die SNB publiziert Wechselkurse auf ihrem Datenportal.
Die Transaktionen sind zu Marktpreisen (Fair Value) bewertet anzugeben.
Anfragen und Auskünfte
Bei inhaltlichen Fragen zur Erhebung wenden Sie sich bitte an current.account@snb.ch, Telefon +41 58 631 35 34.
Bei technischen Fragen zur Datenerfassung und Datenübermittlung mit dem Online-Meldesystem eSurvey wenden Sie sich bitte an esurvey.support@snb.ch, Telefon +41 58 631 37 68.
Einstieg in die Datenerfassung
Die Datenerfassung erfolgt über das Online-Meldesystem eSurvey. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fragen zum Unternehmen
Bei jeder Erhebungsdurchführung ist anzugeben, ob weitere Unternehmen desselben Konzerns in der Schweiz oder in Liechtenstein domiziliert sind. Falls dies zutrifft, sind Name, Domizilort und Unternehmensidentifikationsnummer (UID) der Gesellschaften zu erfassen. Zudem ist anzugeben, ob die Auslandtransaktionen dieser weiteren Gesellschaften des Konzerns in der Meldung inkludiert sind.
Nach Möglichkeit sollen alle Unternehmen desselben Konzerns, welche in der Schweiz und Liechtenstein domiziliert sind und relevante Transaktionen mit dem Ausland aufweisen, in der Meldung berücksichtigt werden (siehe Auskunftspflichtige Personen). Sollte eine aggregierte Meldung für alle verbundenen Unternehmen in der Schweiz und Liechtenstein nicht möglich sein, bitten wir, dies in der Meldung zu kommentieren. Relevante Konzerngesellschaften, die nicht inkludiert sind, werden von der SNB separat befragt.
Übersicht des Erhebungsinhalts und Auswahl der Kategorien
Vor der Dateneingabe können die Kategorien ausgewählt werden, die für das auskunftspflichtige Unternehmen relevant sind. Relevant sind alle Kategorien, in denen Ihr Unternehmen im Meldequartal Transaktionen mit Gegenparteien im Ausland getätigt hat. Durch das Anwählen dieser Kategorien werden nur die entsprechenden Webtabellen angezeigt bzw. bei einem Export (CSV) werden nur die zuvor ausgewählten Kategorien exportiert.
Spezieller Hinweis für Unternehmen, die Waren im Ausland kaufen bzw. verkaufen
In der Leistungsbilanzerhebung muss der Kauf und Verkauf von Waren erfasst werden, sofern ein Eigentumswechsel stattfindet. Das heisst, wenn bei der Transaktion das Eigentum an der Ware von der Verkäuferin auf den Käufer übergeht (Prinzip des Eigentumswechsels).
Beim Kauf und Verkauf von Waren können die Waren physisch im Ausland verbleiben oder physisch die Schweizer oder liechtensteinische Grenze überqueren. Bei einer physischen Ein- bzw. Ausfuhr werden die Waren vom Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) erfasst, unabhängig davon, ob ein Eigentumswechsel der Waren stattfand (Prinzip des Grenzübertritts). So kann es sein, dass Waren die Grenze überqueren, ohne dass damit direkt ein Eigentumswechsel verbunden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Waren zur Lagerung oder Weiterverarbeitung im Ausland ein- oder ausgeführt werden. Solche Warenflüsse ohne Eigentumswechsel dürfen nicht von der Leistungsbilanzstatistik erfasst werden.
Wenn Ihr Unternehmen Waren von Gegenparteien im Ausland kauft oder an Gegenparteien im Ausland verkauft, beantworten Sie bitte, ob folgende Aussage zutrifft, bevor Sie mit der Datenerfassung beginnen:
«Mindestens ein Teil der Waren, die mit Gegenparteien im Ausland gehandelt wurden, überquerte nicht die Schweizer oder liechtensteinische Grenze oder die physische Ein- resp. Ausfuhr der Waren war nicht immer direkt mit einem Eigentumswechsel verbunden».
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Ja: Sämtliche Käufe und Verkäufe von Waren von/an Gegenparteien im Ausland müssen in der Kategorie Kauf und Verkauf von Waren gemeldet werden, unabhängig davon, ob einzelne Waren die Schweizer oder liechtensteinische Grenze überschritten haben und unabhängig davon, ob mit der Ein- bzw. Ausfuhr einzelner Waren ein Eigentumswechsel verbunden war.
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Nein: Kategorie Kauf und Verkauf von Waren muss nicht gemeldet werden.
Verkaufte Ihr Unternehmen Waren, welche zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits im Ausland waren, an eine Gegenpartei im Ausland weiter, so ist die obenstehende Aussage mit «Ja» zu beantworten.
Führte Ihr Unternehmen Waren in die Schweiz oder Liechtenstein ein oder aus, ohne dass das Eigentum an den Waren änderte, ist die Aussage ebenfalls mit «Ja» zu beantworten.
Kann die Frage mit «Nein» beantwortet werden, ist der Kauf und Verkauf von Waren in der Zollstatistik des BAZG so abgebildet, wie er für die Leistungsbilanzstatistik benötigt wird und muss in der Leistungsbilanzerhebung CAS nicht gemeldet werden.
Beschreibung der einzelnen Kategorien
Kauf und Verkauf von Waren
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Der Kauf und Verkauf von Waren muss nur gemeldet werden, wenn folgende Aussage zutrifft:
«Mindestens ein Teil der Waren, die mit Gegenparteien im Ausland gehandelt wurden, überquerte nicht die Schweizer oder liechtensteinische Grenze oder die physische Ein- resp. Ausfuhr der Waren war nicht immer direkt mit einem Eigentumswechsel verbunden».
Falls die Aussage zutrifft, müssen sämtliche Käufe und Verkäufe von Waren von/an Gegenparteien im Ausland gemeldet werden, unabhängig davon, ob einzelne Waren die Schweizer oder liechtensteinische Grenze überschritten haben und unabhängig davon, ob mit der Ein- resp. Ausfuhr einzelner Waren ein Eigentumswechsel verbunden war.
Allgemeine Beschreibung |
Die Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren» umfasst Geschäfte mit Waren, bei denen das Eigentum an der Ware von der einen Vertragspartei auf die andere übergeht (Eigentumswechsel). Bei den Waren kann es sich um allgemeine Handelswaren oder um Waren im Zusammenhang mit Transithandel und/oder Produktionsprozessen handeln (Rohwaren, Material, Halbfabrikate, Fertigfabrikate, usw.). Der Verkauf von Waren und der Kauf von Waren sind im Total, nach Güterklassen sowie gegliedert nach Ländern zu erfassen. Vom Total sind der Anteil Transithandel, Anteil Beschaffungskosten und Anteil konzernintern als davon-Kategorien abzugrenzen. |
Detailerklärung |
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Verkauf von Waren |
Zu melden ist der Verkaufspreis (Verkaufserlös) von Waren, die an Gegenparteien im Ausland verkauft wurden. |
Kauf von Waren |
Zu melden ist der Kaufpreis für Waren, die von Gegenparteien im Ausland eingekauft wurden bzw. die Materialkosten («expenses for raw materials and consumables», gemäss Gesamtkostenverfahren) – nicht die Kosten der verkauften Waren («cost of goods sold» oder «cost of sales», gemäss Umsatzkostenverfahren). Beschaffungskosten sind nach Möglichkeit vom Kauf von Waren zu separieren und in den entsprechenden Dienstleistungskategorien zu erfassen (z.B. bei Transportdienstleistungen). Können die Beschaffungskosten vom Kaufpreis nicht abgegrenzt werden, schätzen Sie deren Anteil am Gesamtpreis nach bestem Wissen und Gewissen und melden Sie diese in der Kategorie «davon Beschaffungskosten». Beachten Sie, dass die Beschaffungskosten nicht doppelt gemeldet werden, also nicht in den einzelnen Dienstleistungskategorien und im «Kauf von Waren». |
Als Transithandel gelten Geschäfte, bei denen Unternehmen mit Domizil in der CH/LI im Ausland befindliche Waren von Unternehmen mit Domizil im Ausland erwerben und diese an Unternehmen ebenfalls mit Domizil im Ausland weiterveräussern, ohne dass die Waren dabei weder in die CH/LI gelangen noch im Ausland verändert werden (keine Weiterverarbeitung). Solche Geschäftsfälle können bei Handelsunternehmen oder auch bei produzierenden Unternehmen (z.B. in Form von «contract manufacturing») auftreten. Siehe Grafik Transithandel. Kann der Anteil «Transithandel» nicht genau eruiert werden, schätzen Sie dessen Anteil am Warenertrag bzw. Warenaufwand nach bestem Wissen und Gewissen. Nicht als Transithandel gelten:
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Entgelt für Transport, Porto, Verpackung, Versicherung usw. Diese sind nach Möglichkeit vom Warenaufwand zu separieren und in den entsprechenden Dienstleistungskategorien zu erfassen:
Können die Beschaffungskosten vom Warenaufwand nicht abgegrenzt werden, schätzen Sie deren Anteil am Warenaufwand nach bestem Wissen und Gewissen und melden Sie diese in der Kategorie «davon Beschaffungskosten». Beachten Sie, dass die Beschaffungskosten nicht doppelt gemeldet werden, also nicht in den einzelnen Dienstleistungskategorien und im Warenaufwand. |
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Hafengüter |
Der Kauf und Verkauf von Hafengütern ist ebenfalls in dieser Kategorie zu melden. Hafengüter sind Waren wie Treibstoff, Bordverpflegung, Vorräte, Ballast und Staumaterial, die Transportunternehmen in (Flug)Häfen erwerben. |
Warenertrag und Warenaufwand sind Güterklassen zuzuordnen. Die folgende Güterklassifikation basiert auf dem CPA-Standard der Europäischen Union: |
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1. |
Nahrungs- und Genussmittel sowie land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (CPA 01–03, 10–12) |
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2. |
Textilien, Bekleidung, Leder und ähnliche Erzeugnisse (CPA 13–15) |
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3. |
Energieträger und Bergbauerzeugnisse (Erdöl, Erdgas, Kohle, Erze, Steine, Erden, Kokerei- und Mineralölerzeugnisse, Elektrizität usw.; CPA 05–09, 19, 35) |
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4. |
Chemische Erzeugnisse (CPA 20) |
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5. |
Pharmazeutische Erzeugnisse (CPA 21) |
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6. |
Metalle und Metallerzeugnisse (ohne Gold, Münzen, Maschinen; CPA 24–25, exklusive 24.412) |
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7. |
Gold (inklusive Goldmünzen; CPA 24.412) |
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8. |
Computer, elektronische und optische Erzeugnisse, medizinische und zahnmedizinische Instrumente und Zubehör (CPA 26 exklusive 26.52, 32.5) |
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9. |
Elektrische Ausrüstungen (Haushaltsgeräte, Lampen, Kabel, Installationsmaterial usw.; CPA 27) |
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10. |
Maschinen (CPA 28) |
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11. |
Transportmittel sowie sonstige Fahrzeuge und Fahrzeugteile (CPA 29–30) |
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12. |
Uhren (CPA 26.52) |
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13. |
Münzen (ohne Goldmünzen), Schmuck und ähnliche Erzeugnisse (CPA 32.1) |
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14. |
Übrige Güterklassen |
Beispiele |
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Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
Falls die Erfassung des Warenaufwands nach Gesamtkostenverfahren nicht möglich ist, kann dieser in Ausnahmefällen auch nach Umsatzkostenverfahren erfasst werden. |
Produktions- und Fertigungsdienstleistungen an Waren
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Produktions- und Fertigungsdienstleistungen umfassen Entgelte für die Herstellung oder Verarbeitung von Waren. Die Herstellung bzw. Verarbeitung erfolgt durch ein Unternehmen, das nicht Eigentümerin der zu verarbeitenden Waren ist und das von der Eigentümerin ein Entgelt für die erbrachte Produktions- oder Fertigungsdienstleistung erhält. Es findet kein Eigentumswechsel der Waren statt. |
Detailerklärung |
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Fertigung, Produktion |
Als Fertigung/Produktion gelten:
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Zu meldender Wert |
Zu melden sind die vom Verarbeiter in Rechnung gestellten Fertigungs- bzw. Produktionskosten in der Periode, in der die Leistung erbracht resp. bezogen wird. Der Materialaufwand ist in der Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren» zu melden. Falls die Abgrenzung von der Dienstleistung nicht möglich ist, soll der Wert hier inkludiert werden. |
Beispiele |
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Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
Die zu verarbeitende Ware verbleibt während des Fertigungs- bzw. Produktionsprozesses im Eigentum der Auftraggeberin. Es findet kein Eigentumswechsel der Waren statt. |
Handelsbezogene Dienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Handelsbezogene Dienstleistungen umfassen Entgelte für die Handelsvermittlung im Waren- und Dienstleistungshandel sowie für die Wareninspektion. |
Detailerklärung |
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Handelsvermittlung |
Provisionen für Waren- und Dienstleistungstransaktionen, die an Kaufleute, Händler und Handelsvertreter, Makler von Konsum- und Investitionsgüter, Auktionatoren und Kommissionäre und Wareninspekteure zu zahlen sind. Zu diesen Dienstleistungen gehören z.B. die Auktionsgebühren oder Maklerprovisionen für den Verkauf von Schiffen, Flugzeugen und anderen Waren. |
Beispiele |
Ertrag: Eine Warenprüferin aus der Schweiz zertifiziert für ein Handelsunternehmen aus Italien eine Warenlieferung. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz gibt einem Immobilienmakler aus Frankreich den Auftrag für die Vermittlung des Kaufs einer gewerblichen Liegenschaft in der Schweiz. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Wartungs- und Reparaturdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Wartungs- und Reparaturdienstleistungen umfassen Entgelte für Wartungs- und Reparaturarbeiten durch Unternehmen mit Domizil in CH/LI an Sachanlagen (ohne Immobilien und Computer), die im Eigentum von Gegenparteien im Ausland sind und umgekehrt. |
Detailerklärung |
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Wartungs- und Reparaturdienstleistung |
Diese Kategorie beinhaltet sowohl kleinere Reparaturarbeiten zur Instandhaltung der Sachanlagen wie z.B. Pannendienste, wie auch grössere Reparaturarbeiten, welche die Effizienz oder Kapazität der Ware steigern bzw. deren Lebensdauer verlängern. Wartung und Reparatur von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportmitteln gehört ebenfalls in diese Kategorie. |
Ort der Arbeiten |
Die Wartungs- und Reparaturarbeiten können am Standort der Werkstätte oder an einem anderen Ort durchgeführt werden. Entscheidend für die Meldung der Transaktion ist nicht der Ausführungsort der Arbeiten, sondern die Tatsache, dass es sich um eine Gegenpartei mit Domizil im Ausland handelt. |
Zu meldender Wert |
Zu melden ist der in Rechnung gestellte Wert der durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten inklusive vom Leistungserbringer bereitgestellte Teile und Materialien – nicht die Differenz des Bruttowerts der Waren vor und nach der verrichteten Arbeit. Separat in Rechnung gestellte Teile und Materialien sind in Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren» zu erfassen. |
Beispiele |
Ertrag: Ein Maschinenbauunternehmen aus der Schweiz führt im Nahen Osten für ein Unternehmen aus der Türkei Wartungsarbeiten an einer Turbine aus. Die Turbine ist im Eigentum des türkischen Unternehmens. Aufwand: Eine Fluggesellschaft aus der Schweiz zahlt einem Unternehmen aus Deutschland ein Entgelt für die Reparatur eines Flugzeugs. Das Flugzeug ist im Eigentum der Schweizer Fluggesellschaft. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Transportdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Transportdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport von Waren und Personen sowie damit verbundenen Zusatzdienstleistungen. Ebenfalls beinhaltet sind Post- und Kurierdienstleistungen. |
Detailerklärung |
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Warentransporte umfassen die Beförderung von Waren inklusive der Miete von Transportmitteln mit Crew. Zu melden sind:
Der Ort der Leistungserbringung ist nicht relevant: Die Ware kann innerhalb der CH/LI, im Ausland oder zwischen der CH/LI und dem Ausland transportiert werden. |
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Personentransporte umfassen die Beförderung von Personen inklusive der Miete von Transportmitteln mit Crew. Zu melden sind:
Nicht zu melden sind:
Der zu meldende Wert enthält Fahrpreise und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen, z.B. Steuern, Gebühren für Übergepäck, Fahrzeuge oder andere persönliche Gegenstände, die mitgeführt werden, sowie Speisen, Getränke oder andere an Bord von Verkehrsunternehmen erworbene Waren. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Miete, Charter und Leasing von Schiffen, Flugzeugen, Reisebussen oder anderen gewerblichen Transportmitteln mit Crew, sofern es sich nicht um ein Finanzierungsleasing handelt. |
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Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen sind Dienstleistungen, die den Transport von Waren und Personen unterstützen. Dazu zählen getrennt von der Fracht in Rechnung gestellte Frachtumschlagsgebühren, Lagerung, Verpackung, Abschleppdienste, Lotsendienste und Navigationshilfen für Luftfahrtunternehmen, Luftverkehrskontrolle, Reinigung von Transportmitteln in Häfen und Flughäfen, Bergungsarbeiten und Vermittlungsgebühren im Zusammenhang mit der Waren- und Personenbeförderung. |
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Post- und Kurierdienstleistungen umfassen die Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen, Briefen, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, anderen Drucksachen sowie Postschalterdienste wie der Verkauf von Briefmarken und die Vermietung von Postfächern. |
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Transportart |
Die Waren- und Personentransporte sowie die damit verbundenen Zusatzdienstleistungen sind nach Transportart gegliedert zu erfassen:
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Der Luftverkehr umfasst alle Beförderungsleistungen, die auf dem Luftweg erbracht werden. |
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Der Schienenverkehr umfasst die Beförderung mit Zügen. |
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Der Strassenverkehr umfasst den Güterverkehr mit Lastkraftwagen sowie die Personenbeförderungen mit Bussen und Personenwagen (inklusive Taxi-Dienstleistungen). |
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Die Hochseeschifffahrt umfasst den Verkehr auf dem Meer. |
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Die Binnenschifffahrt umfasst den Verkehr auf Flüssen, Kanälen und Seen. Dazu gehören Wasserstrassen, die innerhalb eines Landes liegen und solche, die von zwei oder mehr Ländern gemeinsam genutzt werden. |
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Stromübertragung umfasst nur Entgelte für den Transport bzw. die Übertragung von elektrischer Hochspannungsenergie über das Hochspannungsnetz. Die Erzeugung, Verteilung über das Niederspannungsnetz sowie der Wert der Elektrizität sind ausgeschlossen. |
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Pipeline umfasst den Transport von Gas, Öl und anderen Waren in Pipelines. Die Bereitstellung und Verteilung sowie der Wert der transportierten Ware ist ausgeschlossen. |
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Die Raumfahrt umfasst die Beförderungen von Waren und Personen im Weltraum. Ebenfalls eingeschlossen sind Satellitenstarts, die von kommerziellen Unternehmen für die Eigentümer der Satelliten (z.B. Telekommunikationsunternehmen) durchgeführt werden, sowie andere Operationen, die von Betreibern von Weltrauminfrastruktur durchgeführt werden, wie z.B. die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten. |
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Beispiele |
Warentransport (Aufwand): Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt an eine Hochseeschifffahrtsgesellschaft aus Belgien Gebühren für einen Warentransport von Rotterdam nach New York. Personentransport (Ertrag): Eine Fluggesellschaft aus der Schweiz transportiert eine Person aus England von Zürich nach Delhi. Mit Transporten verbundene Zusatzdienstleistungen (Aufwand): Eine Bahngesellschaft aus der Schweiz zahlt an eine Bahngesellschaft aus Deutschland Gebühren für die Nutzung des deutschen Schienennetzes. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
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Leasing und Nutzung von Naturressourcen
Operating Leasing
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Operating Leasing umfasst Entgelte für das Mieten und Chartern von (Sach-)Anlagen, ohne dass dabei der Grossteil der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Vorteile auf die Leasing-Nehmer übertragen wird. Das Geschäft hat einen Miet-Charakter, das Investitionsrisiko und das rechtliche sowie wirtschaftliche Eigentum liegt beim Leasing-Geber. |
Detailerklärung |
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Mietobjekte |
Zum Operating Leasing zählen das Mieten und Chartern von folgenden Objekten:
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Beispiele |
Ertrag: Ein Cargo-Unternehmen aus der Schweiz vermietet an einen Warenhändler aus Deutschland Container für einen Warentransport. Aufwand: Eine Fluggesellschaft aus der Schweiz chartert einmalig ein Flugzeug ohne Crew von einer Fluggesellschaft aus den USA. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
Operating Leasing und Financial Leasing sind voneinander abzugrenzen. Kriterien zur Abgrenzung der beiden Leasing-Arten finden Sie in Tabelle Kriterien zur Abgrenzung von Operating Leasing und Financial Leasing. |
Financial Leasing
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Financial Leasing umfasst Entgelte für das Mieten und Chartern von (Sach-)Anlagen, wobei der Grossteil der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Vorteile auf den Leasing-Nehmer übertragen wird. Das Geschäft hat einen Kredit-Charakter, das Investitionsrisiko und das wirtschaftliche (nicht das rechtliche) Eigentum liegt beim Leasing-Nehmer. Zu erfassen sind einerseits die mit dem Financial Leasing verbundenen Zinszahlungen und andererseits der Wert des Leasing-Objekts («right-of-use asset») zum Zeitpunkt des Leasingvertragsabschlusses. |
Detailerklärung |
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Zu melden sind die regelmässigen Zinszahlungen, die für die Nutzung des Leasing-Objekts bezahlt werden. |
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Zum Zeitpunkt des Beginns des Leasing-Verhältnisses zwischen Leasing-Geber und -Nehmer ist der Wert des Leasing-Objekts («right-of-use asset») einmalig in der Erhebung zu erfassen. |
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Beispiele |
Ertrag: Eine Leasing-Gesellschaft aus der Schweiz verleast Investitionsgüter an ein Produktionsunternehmen aus Spanien und erhält Zinsen für das Finanzleasing. Sowohl die Zinszahlungen als auch der Wert der in der Berichtsperiode neu verleasten Güter sind zu melden. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt Zinsen für das Leasing der Fahrzeugflotte an eine Leasing-Gesellschaft aus Frankreich. Sofern der Leasingvertrag in einer vergangenen Berichtsperiode abgeschlossen wurde, ist ausschliesslich die Zinszahlung, nicht aber der Wert der geleasten Objekte zu melden. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
Operating Leasing und Financial Leasing sind voneinander abzugrenzen. Kriterien zur Abgrenzung der beiden Leasing-Arten finden Sie der untenstehenden Tabelle Kriterien zur Abgrenzung von Operating Leasing und Financial Leasing. |
Tabelle: Kriterien zur Abgrenzung von Operating Leasing und Financial Leasing
Kriterium |
Operating Leasing: Miet-Charakter |
Financial Leasing: Kredit-Charakter |
Vertragsdauer |
kurzfristig |
langfristig, umfasst wesentlichen Teil der Lebensdauer des Leasing-Objekts |
Kaufoption bzw. Eigentumsübergang nach Ende Vertragszeit |
nein |
ja |
Interesse des Leasing-Gebers am Rückerhalt des Leasing-Objekts |
ja |
nein |
Kündbar |
ja |
üblicherweise nicht |
Rechtliches Eigentum |
Leasing-Geber |
Leasing-Geber |
Wirtschaftliches Eigentum |
Leasing-Geber |
Leasing-Nehmer |
Investitionsrisiko |
Leasing-Geber |
Leasing-Nehmer |
Aktivierung in der Bilanz |
Leasing-Geber |
Leasing-Nehmer |
Vergütung von Massnahmen zur Werterhaltung (Wartung und Reparatur, Versicherung) |
Leasing-Geber |
Leasing-Nehmer |
Nutzung von Naturressourcen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Nutzung von Naturressourcen umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Nutzung von Land, Minen, Ölfeldern, forstwirtschaftlichen Rechten, Wasser- und Fischereirechten, sowie von Rechten am Luftraum. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz, das im Eigentum einer Ölquelle im Ausland ist, gewährt einem Unternehmen aus England ein Nutzungsrecht. Aufwand: Ein Bergbauunternehmen aus der Schweiz bezahlt Gebühren an ein Unternehmen aus Deutschland für die Nutzung einer Kohlemine. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen: Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Baudienstleistungen (Bautätigkeit unter einem Jahr)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Baudienstleistungen umfassen Entgelte für Konstruktionsarbeiten von/an Bauwerken aller Art, einschliesslich Management und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bauprojekten (z.B. Entgelt für Bauarbeiter), bei denen die Bautätigkeit nicht länger als ein Jahr geplant ist. |
Detailerklärung |
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Konstruktionsarbeiten |
Zu den Konstruktionsarbeiten an Bauwerken zählt unter anderem folgendes:
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Dauer der Bautätigkeit |
Die Dauer der Bautätigkeit ist entscheidend. Gegenstand der Erhebung sind ausschliesslich Baudienstleistungen für Bauprojekte, bei denen die Bautätigkeit nicht länger als ein Jahr geplant ist. Projekte, die ein Jahr oder länger dauern, weisen einen Investitionscharakter auf und sind deshalb nicht als Dienstleistungen zu erfassen. Vorbereitungsarbeiten, welche vor Beginn der Bautätigkeiten erbracht werden, sind nicht der Dauer der Bautätigkeit anzurechnen. |
Entgelt für Baumaterial, Werkzeug, Verschleissmaterial, usw. Diese Aufwände und Erträge sind nach Möglichkeit von den Baudienstleistungen zu exkludieren und in der Kategorie Kauf und Verkauf von Waren zu erfassen. Kann der «Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten» nicht ohne weiteres von den Baudienstleistungen abgegrenzt werden, schätzen Sie den Anteil an den Baudienstleistungen bitte nach bestem Wissen und Gewissen und melden Sie diese in der Kategorie «Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten». Beachten Sie, dass der Kauf und Verkauf von Waren im Zusammenhang mit Bauprojekten nicht doppelt gemeldet wird, also nicht im Warenhandel und in den Baudienstleistungen. |
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Ertrag: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil in der CH/LI für einen Auftraggeber mit Domizil im Ausland auf Baustellen im Ausland ausführt. Aufwand: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil im Ausland für einen Auftraggeber mit Domizil in CH/LI auf Baustellen im Ausland ausführt. |
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Ertrag: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil in der CH/LI für einen Auftraggeber mit Domizil im Ausland auf Baustellen in der CH/LI ausführt. Aufwand: Entgelte für Baudienstleistungen (mit Bautätigkeit unter einem Jahr), welche ein Bauunternehmen mit Domizil im Ausland für einen Auftraggeber mit Domizil in der CH/LI auf Baustellen in der CH/LI ausführt. |
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Beispiele |
Baudienstleistungen für Baustellen im Ausland (Ertrag): Ein Bauunternehmen aus der Schweiz erstellt für einen Auftraggeber aus Italien einen Autobahnabschnitt in Italien (mit Bautätigkeit unter einem Jahr). Baudienstleistungen für Baustellen im Ausland (Aufwand): Ein Bauunternehmen aus Liechtenstein vergibt für den Bau eines Bürokomplexes in München einen Teilauftrag an ein Subunternehmen aus Deutschland (mit Bautätigkeit unter einem Jahr). Baudienstleistungen für Baustellen im Inland (Ertrag): Ein Bauunternehmen aus der Schweiz renoviert für einen Auftraggeber aus Belgien ein Gebäude in Bern (mit Bautätigkeit unter einem Jahr). Baudienstleistungen für Baustellen im Inland (Aufwand): Eine Auftraggeberin aus der Schweiz beauftragt ein Bauunternehmen aus Frankreich mit dem Abriss einer Brücke in der Schweiz (mit Bautätigkeit unter einem Jahr). |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
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Architektur-, Ingenieurs-, Sonstige technische und Abfallbehandlungsdienstleistungen
Architekturdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Architekturdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, die in der Regel von Architekturunternehmen erbracht werden, wie z.B. die architektonische Konzeption von städtebaulichen Entwicklungsprojekten oder anderen Bauvorhaben. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Architekturbüro aus der Schweiz fertigt für ein italienisches Unternehmen architektonische Entwürfe für den Bau eines Museums in Mailand an. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz gibt einem deutschen Architekturbüro den Auftrag, einen Bürokomplex zu entwerfen. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Ingenieursdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Ingenieursdienstleistungen umfassen Entgelte für den Entwurf und die Entwicklung von Maschinen, Materialien, Instrumenten, Strukturen, Prozessen und Systemen sowie die Bereitstellung von Entwürfen, Plänen und Studien im Zusammenhang mit technischen Projekten. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Ingenieurbüro aus der Schweiz entwickelt für ein Unternehmen aus Frankreich den Produktionsablauf zur Herstellung von Kunststoffen. Aufwand: Ein Bauunternehmen aus der Schweiz bezieht von einem Ingenieurbüro aus Österreich technische Beratung im Zusammenhang mit einem Tunnelbauprojekt. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Sonstige technische Dienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Sonstige technische Dienstleistungen umfassen Entgelte für landwirtschaftliche und bergbauliche Dienstleistungen, für technische Studien und Inspektionen sowie für die Prüfung und Zertifizierung von Produkten. |
Detailerklärung |
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Landwirtschaftliche Dienstleistungen |
Dazu zählen z.B. die Bereitstellung von Landmaschinen mit Besatzung, die Ernte und Behandlung von Pflanzen, die Schädlingsbekämpfung, die Haltung, Pflege und Zucht von Tieren (inklusive veterinärmedizinische Dienstleistungen) sowie Dienstleistungen in den Bereichen Jagd, Fallenstellerei, Forst-/Holzwirtschaft und Fischerei. |
Bergbauliche Dienstleistungen |
Dazu zählen Dienstleistungen auf Öl- und Gasfeldern wie Bohrungen, Bau von Bohrtürmen, Reparatur- und Demontagearbeiten sowie Zementierung von Öl- und Gasbohrlöchern. Ebenso enthalten sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schürfen und der Exploration von Mineralien, Bergbauingenieurwesen sowie geologische Vermessung und Kartografie. |
Beispiele |
Ertrag: Ein Unternehmen für Vermessungstechnik aus der Schweiz ermittelt für einen Auftraggeber aus Italien Geo-Daten im hochalpinen Raum. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz beauftragt ein Unternehmen aus Frankreich mit der Zertifizierung eines Produktionsverfahrens. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsdienstleistungen umfassen Entgelte für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen, die Sanierung und Beseitigung von Umweltschäden sowie andere Umweltschutzdienstleistungen. Sie umfassen auch Umweltdienstleistungen, wie die Herstellung von Kohlenstoffkompensationen oder die Kohlenstoffbindung. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Recycling-Unternehmen aus der Schweiz recycelt für ein Unternehmen aus Österreich gebrauchte PET-Flaschen. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz lässt Sondermüll durch ein Unternehmen aus Deutschland entsorgen. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Unternehmensberatung, Marketing, Werbung, Rechts-, Accounting-Dienstleistungen sowie Corporate Functions
Unternehmensberatung und Public Relations
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Unternehmensberatung und Public Relations umfassen Entgelte für die Beratung und operative Unterstützung von Unternehmen und Management in Bezug auf Unternehmenspolitik und -strategie, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Gesamtplanung, Strukturierung und Kontrolle einer Organisation. |
Detailerklärung |
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Unternehmensberatung und Public Relations |
Zu diesen Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen zählen:
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Beispiele |
Ertrag: Ein Beratungsunternehmen aus der Schweiz berät einen Konzern aus Schweden in Sachen Public Relations. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz holt sich bei einem Beratungsunternehmen aus England Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung einer neuen Geschäftsstrategie. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Marketing, Werbung und Marktforschung
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Entgelte für Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Werbung, Markt- und Meinungsforschung. |
Detailerklärung |
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Marketing, Werbung und Marktforschung |
Zu diesen Dienstleistungen zählen:
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Beispiele |
Ertrag: Eine Werbeagentur aus der Schweiz wirbt im Auftrag eines Industrieunternehmens aus Frankreich für dessen Produkte. Aufwand: Ein Meinungsforschungsinstitut aus Lichtenstein beauftragt ein Call-Center aus Deutschland mit der Durchführung von Meinungsumfragen. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Rechtsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Rechtsdienstleistungen umfassen Entgelte für:
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Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Eine Anwaltskanzlei aus Lichtenstein vertritt einen Konzern aus England bei einem Rechtsstreit in der Schweiz. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz beauftragt eine Anwaltskanzlei in den USA mit der Aushandlung von Verträgen mit Drittparteien. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung. |
Detailerklärung |
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Accounting- und Steuerberatungsdienstleistungen |
Zu diesen Dienstleistungen zählen:
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Beispiele |
Ertrag: Ein Revisionsunternehmen aus Liechtenstein prüft die Buchhaltung eines Unternehmens aus Österreich. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz lässt sich von einem Beratungsunternehmen aus England in Steuerfragen beraten. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Corporate Functions
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Corporate Functions umfassen Entgelte für Dienstleistungen von respektive an konzernverbundene Gesellschaften, welche Kerngeschäftsprozesse im Unternehmen erleichtern und unterstützen sowie keiner anderen Kategorie zugewiesen werden können. |
Detailerklärung |
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Overhead-Kosten |
Gemeinkosten zwischen konzernverbundenen Unternehmen, sofern sie keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können. |
Übrige |
Dienstleistungen zwischen konzernverbunden Unternehmen, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können, umfassen unter anderem:
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Beispiele |
Ertrag: Eine Muttergesellschaft aus der Schweiz wird von einer Tochtergesellschaft aus Frankreich für erbrachte Verwaltungs- und Planungsdienstleistungen entschädigt. Aufwand: Eine Tochtergesellschaft aus Liechtenstein zahlt Overhead-Kosten an die Muttergesellschaft aus Luxemburg. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen falls Abgrenzung möglich: |
Besonderheiten |
keine |
Finanzdienstleistungen (nicht von Banken zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Finanzdienstleistungen umfassen Entgelte für Finanzvermittlungsdienstleistungen sowie damit verbundenen Zusatzdienstleistungen. Solche Dienstleistungen können von Banken, Börsen, Factoring-Unternehmen, Kreditkartenunternehmen und anderen Unternehmen erbracht werden. |
Detailerklärung |
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Finanzdienstleistungen |
Zu melden sind Kommissionen, Courtagen, Provisionen und Gebühren vor allem im Zusammenhang mit:
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Beispiele |
Ertrag: Eine Holdinggesellschaft aus der Schweiz vermittelt für eine Tochtergesellschaft aus Frankreich einen Kredit. Für die Kreditvermittlung erhält die Holding von der Tochtergesellschaft ein Entgelt. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz bezahlt einer Bank aus den USA ein Entgelt für die Wertschriftenabwicklung. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
Gewisse Unternehmen erfüllen lediglich oder hauptsächlich den Zweck, Finanzaktiven im Auftrag der Eigentümerin zu halten und zu verwalten (z.B. Anlagefonds, Holdinggesellschaften, Trusts, Zweckgesellschaften). Bei der Verwaltung dieser Aktiven entstehen für die betreffenden Unternehmen Kosten, beispielsweise Zahlungen an Fondsleitungen, Depotbanken, Buchhalter, Anwälte oder Löhne an eigene Angestellte. Die Kosten können der Eigentümerin explizit als Gebühr belastet oder aber auch implizit (aus den Kapitalerträgen bzw. den Aktiven des Unternehmens) bezahlt werden. Auch die implizit bezahlten Kosten sollen nach Möglichkeit unter den Finanzdienstleistungen gemeldet werden. |
Bankgeschäft (nur von Banken zu melden)
Daten von Unternehmen, die keine Bank sind, aber in einer Meldung einer auskunftspflichtigen Bank mitberücksichtigt werden, sind ebenfalls in den Kategorien zum «Bankgeschäft» zu melden.
Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft (nur von Banken zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft umfasst Entgelte für Finanzvermittlungsdienstleistungen sowie damit verbundenen Zusatzdienstleistungen im Wertschriften- und Anlagegeschäft, Kreditgeschäft und übrigen Dienstleistungsgeschäft. |
Detailerklärung |
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Kommissionsertrag und -aufwand |
Zu melden sind Kommissionen, Courtagen, Provisionen und Gebühren vor allem im Zusammenhang mit:
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Kommissionsaufwand, der im Ausland anfällt und den Kunden im Inland weiterverrechnet wird |
Der Kommissionsaufwand, der im Ausland anfällt und den Kundinnen und Kunden in der CH/LI weiterverrechnet wird, ist (zusätzlich) als davon-Kategorie des gesamten Kommissionsaufwands auszuweisen. |
Beispiele |
Ertrag: Eine Bank aus der Schweiz erhält Kommissionen für die Vermögensverwaltung und Wertschriftenabwicklung im Auftrag einer Kundin aus Deutschland. Aufwand: Eine Bank aus der Schweiz zahlt ihrer Tochtergesellschaft aus Frankreich Gebühren für deren Finanzvermittlungsdienstleistungen. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Ertrag aus dem Handelsgeschäft der Banken für Kundinnen und Kunden im Ausland (nur von Banken zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst den Ertrag, welcher eine Bank in der Rolle eines Brokers im Auftrag für Bankkundinnen und -kunden im Ausland verdient und welcher nicht in Form von Kommissionen vergütet wird. Diese Handelsgeschäfte betreffen insbesondere den Handel mit Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen und Edelmetallen. |
Detailerklärung |
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Berechnung |
Der Ertrag kann anhand eines Referenzpreises berechnet werden, der als Mittel zwischen Kaufs- und Verkaufspreis definiert wird: Differenz (Spread) zwischen dem Referenzpreis und dem
Kaufpreis Die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Kaufpreis entspricht dem Ertrag der Bank von Seiten des Käufers. Die Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Verkaufspreis entspricht dem Ertrag der Bank von Seiten des Verkäufers. |
Schätzmethode |
Falls Schätzungen
vorgenommen werden, wird dabei folgende Methode empfohlen: Ertrag = (durchschnittliche Handelsmarge) x (Handelsvolumen) |
Beispiel |
Eine Bank aus Liechtenstein handelt in der Rolle einer Brokerin für eine Kundin aus Deutschland mit Wertpapieren. Den Ertrag, den sie damit verdient, verbucht die Bank nicht im Kommissionsgeschäft. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Zinsengeschäft (nur von Banken zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Versicherungsgeschäft (nicht von Versicherungen zu melden)
Prämien und Schadensleistungen (nicht von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Aufwand und Ertrag im Zusammenhang mit Prämienzahlungen und Schadensleistungen zwischen Unternehmen mit Domizil in der CH/LI und Versicherungsgesellschaften mit Domizil im Ausland. |
Detailerklärung |
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Prämienzahlungen |
Prämienzahlungen von Versicherungsnehmern mit Domizil in der CH/LI an Versicherungsgesellschaften mit Domizil im Ausland (Aufwand). |
Schadensleistungen |
Schadenzahlungen von Versicherungsgesellschaften im Ausland an Versicherungsnehmer in der CH/LI (Ertrag). |
Beispiele |
Prämienzahlungen (Aufwand): Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt einer Versicherung aus Frankreich Prämien für eine Transportversicherung. Schadensleistungen (Ertrag): Ein Kreditkarteninstitut aus der Schweiz erhält Schadenzahlungen von einer Schadenversicherung aus Dänemark. |
Exklusive |
Nicht zu erfassen in dieser Kategorie:
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Besonderheiten |
keine |
Versicherungshilfsdienstleistungen (nicht von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Versicherungshilfsdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, welche mit Versicherungs- und Vorsorgetätigkeiten verbunden sind. |
Detailerklärung |
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Versicherungshilfsdienstleistungen |
Zu diesen Dienstleistungen zählen vor allem:
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Beispiele |
Ertrag: Ein Versicherungsspezialist aus der Schweiz erbringt für eine Versicherungsgesellschaft aus Indien versicherungstechnische Beratungsdienstleistungen und erhält dafür ein Entgelt. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz bezahlt einer Versicherungsgesellschaft aus Belgien eine Gebühr für die Versicherungsberatung. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Versicherungsgeschäft (nur von Versicherungen zu melden)
Daten von Unternehmen, die keine Versicherung sind, aber in einer Meldung einer auskunftspflichtigen Versicherung mitberücksichtigt werden, sind ebenfalls hier zu melden.
Prämienzahlungen (nur von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Die Kategorie Prämienzahlungen umfasst Ertrag und Aufwand aus dem Prämiengeschäft der Privatversicherungen:
Prämienzahlungen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen. |
Detailerklärung |
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Prämien aus dem Ausland (Ertrag) |
Verdiente Prämien aus dem direkten Geschäft und/oder dem Rückversicherungsgeschäft im Ausland (gebuchte Prämien adjustiert um die Prämienüberträge). |
Prämien an das Ausland (Aufwand) |
Prämien an Versicherungsgesellschaften im Ausland (adjustiert um die Prämienüberträge); diese fallen in Form von Retrozessionen hauptsächlich im Rahmen von Rückversicherungsgeschäften an. |
Beispiele |
Ertrag: Eine Rückversicherungsgesellschaft aus der Schweiz erhält Prämien für die Rückversicherung von Versicherungsverträgen im Ausland. Aufwand: Eine Pensionskasse aus der Schweiz zahlt Prämien für Rückversicherungsverträge an einen Rückversicherer im Ausland. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Schadensleistungen (nur von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Ertrag und Aufwand aus Schadensleistungen der Privatversicherungen:
Schadenleistungen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen. |
Detailerklärung |
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Schadensleistungen im Ausland |
Schadensleistungen von Rückversicherungen im Ausland an Versicherungsgesellschaften in der CH/LI aus dem passiven Rückversicherungsgeschäft (inklusive der Veränderung der Schadenrückstellungen und der Veränderung des Deckungskapitals). |
Schadensaufwand an das Ausland |
Schadensaufwand an Gegenparteien im Ausland aus dem direkten Geschäft und dem Rückversicherungsgeschäft (inklusive der Veränderung der Schadenrückstellungen sowie der Schwankungsrückstellungen). |
Beispiele |
Ertrag: Eine Versicherung in der Schweiz erhält Schadensleistungen von einer Rückversicherung mit Domizil im Ausland. Aufwand: Ein Schweizer Rückversicherer erhöht die Schadenrückstellungen aufgrund eines Erdbebens in den USA. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
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Versicherungshilfsdienstleistungen (nur von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Versicherungshilfsdienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, welche mit Versicherungs- und Vorsorgetätigkeiten verbunden sind. Versicherungshilfsdienstleistungen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen. |
Detailerklärung |
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Versicherungshilfsdienstleistungen |
Zu diesen Dienstleistungen zählen vor allem:
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Beispiele |
Ertrag: Eine Versicherung aus der Schweiz berät ein Unternehmen aus Österreich. Aufwand: Eine Versicherung aus der Schweiz bezahlt ein Unternehmen aus England für die Vermittlung von Kunden. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Provisionen (nur von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Vergütungen für die Vermittlung (Brokerage) von Kunden, Versicherungsverträgen usw. Provisionen sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen. |
Detailerklärung |
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Provisionen im Ausland |
Erträge der Erstversicherer (Zedenten) im Inland von Rückversicherern im Ausland. |
Provisionen an das Ausland |
Aufwand der Rückversicherer im Inland an die Erstversicherer (Zedenten) im Ausland. |
Beispiele |
Ertrag: Ein Rückversicherer aus Frankreich entschädigt eine Erstversicherung aus der Schweiz für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Aufwand: Eine Rückversicherung aus der Schweiz vergütet eine Versicherung aus Slowenien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Kapitalerträge auf angelegte Prämien aus dem Ausland (nur von Versicherungen zu melden)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Kapitalerträge auf in- und ausländischen Anlagen, welche auf angelegte Prämien erzielt werden, die aus dem Ausland stammen. Kapitalerträge auf angelegte Prämien im Ausland sind einer Versicherungsbranche (Rück, Leben, Nicht-Leben) zuzuordnen. |
Detailerklärung |
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Prämien aus dem Ausland |
Es sind nur Erträge aus angelegten Prämien von Versicherten mit Domizil im Ausland zu berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämien im Inland oder im Ausland angelegt werden. |
Kapitalanlagen |
Erträge auf Kapitalanlagen umfassen beispielsweise Zinsen und Dividenden aus Wertschriften oder Mieten aus Immobilien. |
Beispiel |
Ertrag: Ein Rückversicherer investiert Prämien aus den USA in Wohnungen in der Schweiz und generiert dadurch Mieteinnahmen. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
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Telekommunikations- und Informationsdienstleistungen
Telekommunikationsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Telekommunikationsdienstleistungen umfassen Entgelte für die Übertragung von Informationen via Telekommunikationstechnologie und damit verbundene Dienstleistungen. Nicht zu melden ist der Wert der übertragenen Informationen. |
Detailerklärung |
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Informationsübertragung |
Informationen können in Form von Daten, Text, Ton, Bild, Video oder anderen Formaten übertragen werden. |
Telekommunikationstechnologie |
Für die Übertragungen können verschiedene Technologien wie Internet, Telefon, Fax, Telegramm, Radio/TV via Kabel oder Satellit, E-Mail, Telekonferenzen usw. verwendet werden. |
Damit verbundene Dienstleistungen |
Diese beinhalten mobile Telekommunikationsdienstleistungen, Internet-Backbone-Dienstleistungen und Online-Zugangsdienstleistungen, einschliesslich der Bereitstellung des Zugangs zum Internet. |
Beispiele |
Ertrag: Ein Telekom-Unternehmen aus der Schweiz erhält von einem Telekom-Unternehmen aus England Zahlungen für Roaming-Gebühren. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz nutzt gegen ein Entgelt die satellitengestützten Übermittlungsdienstleistungen eines Unternehmens aus den USA. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Informationsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Informationsdienstleistungen umfassen Entgelte für:
Es werden zwei Unterkategorien unterschieden: «Nachrichtenagenturen» und «Andere Informationsdienstleistungen». |
Detailerklärung |
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Zu den Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen gehört die Bereitstellung von Informationen für die Medien z.B. in Form von Nachrichten, Artikeln, Börsendaten, Fotografien, Reportagen, Dokumentarberichten usw. |
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Zu dieser Kategorie gehören:
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Beispiele |
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Nachrichtenagenturen |
Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz, welches eine Wirtschaftsdatenbank unterhält, stellt einem Medienhaus aus Deutschland die Daten zu Analysezwecken zur Verfügung. Aufwand: Ein Medienunternehmen aus der Schweiz zahlt an ein Unternehmen aus England Entgelte für die regelmässige Bereitstellung von Börsendaten. |
Andere Informationsdienstleistungen |
Ertrag: Ein Unternehmen aus Liechtenstein erstellt für ein Unternehmen im aus Österreich ein Dokumentations- und Archivierungskonzept von Kundendaten. Aufwand: Eine Universität aus der Schweiz zahlt einem Unternehmen aus Italien ein Entgelt für den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
keine |
Computerdienstleistungen und Software
Computerdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Computerdienstleistungen umfassen Entgelte für Beratung, Entwicklung, Unterhalt und Dokumentation von kundenspezifischen Hard- und Softwarelösungen sowie Webseiten. |
Detailerklärung |
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Beratung |
Hardware- und Softwareberatung, Entwicklung und Implementierung, einschliesslich Subcontracting (Management von Computerdienstleistungen, die im Auftrag von Dritten erbracht werden) |
Installation |
Hardware- und Softwareinstallation |
Unterhalt |
Unterhalt und Reparatur von Computern, Peripheriegeräten und Systemen sowie andere Supportdienstleistungen inklusive Backup und Datenwiederherstellung |
Hosting-Dienstleistungen |
Daten- und Website-Hosting-Dienstleistungen (z.B. Bereitstellung von Server Speicherplatz im Internet für die Webseiten von Kunden) |
Datenverarbeitung |
Datenverarbeitungsdienstleistungen |
Internetseiten |
Analyse, Design und Programmierung von gebrauchsfertigen Systemen (einschliesslich Entwicklung und Design von Internetseiten) |
Schulung |
Schulung auf kundenspezifische Software |
Beispiele |
Ertrag: Eine Muttergesellschaft aus der Schweiz führt für eine Tochtergesellschaft aus Singapur Software-Wartungen durch. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz erteilt einem Unternehmen aus Deutschland den Auftrag, eine unternehmensspezifische Applikation zu entwickeln. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
Bei Abgrenzungsproblemen können die Lizenzgebühren für die Nutzung von Software und Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software auch in der Kategorie «Computerdienstleistungen» inkludiert werden. |
Lizenzgebühren für die Nutzung von Software
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Nutzung von Computersoftware und -applikationen. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Unternehmen aus Liechtenstein hat eine Fotobearbeitungssoftware entwickelt und wird von Kunden im Ausland für deren Nutzung entschädigt. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz löst eine Lizenz zur Nutzung einer Software bei einem Anbieter im aus Norwegen. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen: |
Besonderheiten |
Bei Abgrenzungsproblemen können die Lizenzgebühren für die Nutzung von Software auch in der Kategorie «Computerdienstleistungen» inkludiert werden. |
Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst den Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Computersoftware und -applikationen. Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Verkauf: Eine Softwareentwicklerin aus Liechtenstein verkauft eine von ihr entwickelte App (inklusive Eigentumsrechte) an ein Unternehmen aus Deutschland. Kauf: Ein Unternehmen aus Liechtenstein erwirbt von einem IT-Start-up im aus Frankreich eine Software (inklusive Eigentumsrechte). |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
Bei Abgrenzungsproblemen können Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an Software auch in der Kategorie Computerdienstleistungen inkludiert werden. |
Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von Software
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Rechte Computersoftware zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz lässt ihre Software durch ein Unternehmen aus Polen vertreiben und erhält dafür Lizenzgebühren. Aufwand: Ein Tochterunternehmen aus der Schweiz entschädigt seine Muttergesellschaft aus den USA für das Recht, deren Software an Unternehmen in Europa zu vertreiben. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen: |
Besonderheiten |
keine |
Audiovisuelle Dienstleistungen und Inhalte
Audiovisuelle Dienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Audiovisuelle Dienstleistungen umfassen:
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Detailerklärung |
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Honorare |
Honorare von Kulturschaffenden in den Bereichen Kunst, Literatur, Musik, Design, Theater, Film usw. |
Beispiele |
Ertrag: Eine Musikgruppe aus der Schweiz erhält ein Honorar für ein Konzert von einem Konzertveranstalter aus England. Aufwand: Ein Konzertveranstalter aus der Schweiz bezahlt das Honorar für einen Auftritt eines Musical-Ensembles aus den USA. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
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Besonderheiten |
Bei Abgrenzungsproblemen können die Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten sowie der Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Inhalten auch in der Kategorie «Audiovisuelle Dienstleistungen» inkludiert werden. |
Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Nutzung audiovisueller Inhalte (z.B. literarische Werke, Tonaufnahmen, Stockfotos, Filme, Zugriff auf Fernsehprogramme). |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Verlagshaus aus der Schweiz wird von einer Schule aus Deutschland für die Nutzung ihrer Online-Lehrbücher vergütet. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz vergütet Musikeigentümer aus England dafür, dass deren Musik für den Werbespot des Unternehmens verwendet werden darf. |
Exklusive |
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Besonderheiten |
Bei Abgrenzungsproblemen können die «Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten» auch in der Kategorie Audiovisuelle Dienstleistungen inkludiert werden. |
Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Inhalten
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst den Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Originalen oder Prototypen (z.B. Copyrights auf literarische Werke, Tonaufnahmen, Filme und Fernsehprogramme). Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt. |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Verkauf: Eine Musikgruppe aus Liechtenstein verkauft die Rechte an ihrer Musik an einen Plattenverlag aus Deutschland. Kauf: Ein Verlagshaus aus der Schweiz erwirbt die Rechte am literarischen Werk von einer Schriftstellerin, die in Italien ansässig ist. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
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Besonderheiten |
Bei Abgrenzungsproblemen können Kauf und Verkauf von audiovisuellen Inhalten auch in der Kategorie Audiovisuelle Dienstleistungen inkludiert werden. |
Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von audiovisuellen Inhalten
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Lizenzgebühren und andere Entgelte für die Reproduktion und/oder Distribution audiovisueller Originale oder Prototypen (z.B. literarische Werke, Film-, TV- und Tonaufnahmen sowie Live-Veranstaltungen). |
Detailerklärung |
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– |
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Beispiele |
Ertrag: Ein Filmproduktionsunternehmen aus der Schweiz wird dafür entschädigt, dass eine Fernsehgesellschaft aus Frankreich einen Film des Produktionsunternehmens ausstrahlt. Aufwand: Eine Radiogesellschaft aus Liechtenstein bezahlt Gebühren für die Ausstrahlung von Musik an die Eigentümer der Musikrechte aus den Niederlanden. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen: |
Besonderheiten |
keine |
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E)
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E) umfassen Entgelte für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Forschung sowie Entwicklung von Produkten und Prozessen. |
Detailerklärung |
|
F&E-Dienstleistungen |
F&E-Dienstleistungen umfassen sowohl die systematischen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften als auch die kommerzielle Forschung. |
Beispiele |
Ertrag: Ein Pharmaunternehmen aus der Schweiz betreibt im Auftrag eines Unternehmens aus Deutschland angewandte Forschung. Aufwand: Ein Biotechnologie-Unternehmen aus der Schweiz beauftragt ein Unternehmen aus Spanien mit der Entwicklung eines neuen Produkts. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Immaterielle Vermögenswerte aus Forschung und Entwicklung (F&E)
Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten aus F&E
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Entgelte in Form von Lizenz-, Franchise- oder Kommissionsgebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten resp. geistigen Eigentumsrechten, die aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) resultierten. Der Nutzer ist nicht Eigentümer der Rechte. Das Nutzungsrecht ist in der Regel zeitlich beschränkt. Es findet kein Eigentumswechsel an den Rechten statt. |
Detailerklärung |
|
Nutzung von Eigentumsrechten aus F&E |
Lizenzgebühren für die Nutzung von:
|
Beispiele |
Ertrag: Ein Chemie-Unternehmen aus der Schweiz erhält von einer Tochtergesellschaft aus den USA ein Entgelt für die Nutzung eines Patents (kein Verkauf des Patents). Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt Lizenzgebühren an ein Unternehmen aus Japan für die Nutzung eines Patents zur Herstellung ein neues Medikament. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
In der CAS-Erhebung werden sechs Kategorien von Lizenzgebühren unterschieden:
Siehe Tabelle Übersicht zur Erfassung von der Nutzung und dem Kauf bzw. Verkauf von immateriellen Vermögenswerten. Lizenz-, Franchise- und Kommissions-Gebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung immaterieller Vermögenswerte, die nicht eindeutig einer der aufgeführten Kategorien zugewiesen werden können, sollten der Kategorie zugewiesen werden, die am ehesten zutrifft. |
Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst den Handel mit immateriellen Vermögenswerten resp. geistigen Eigentumsrechten, die aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) resultieren. Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt. |
Detailerklärung |
|
Eigentumsrechte aus F&E |
|
Zu meldender Wert |
Beim Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E ist der Kauf- resp. Verkaufspreis zu melden, nicht der Buch-, Anschaffungs- oder Herstellungswert. Allfällige Milestone-Payments, die nachgelagert erfolgen, sind erst mit dem Erreichen des Milestones zu melden. |
Beispiele |
Verkauf: Ein Chemie-Unternehmen aus der Schweiz verkauft die geistigen Eigentumsrechte an einem Pflanzenschutzmittel an ihre Tochtergesellschaft aus Tschechien. Kauf: Ein Pharma-Unternehmen aus der Schweiz erwirbt das Eigentumsrecht an einem patentierten Produktionsverfahren für die Herstellung eines Medikaments von einem Unternehmen aus den USA. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
|
Marketing Assets
Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Entgelte in Form von Lizenz-, Franchise- oder Kommissionsgebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung von Marketing Assets (immaterielle Vermögenswerte). Der Nutzer ist nicht Eigentümer der Rechte. Das Nutzungsrecht ist in der Regel zeitlich beschränkt. Es findet kein Eigentumswechsel an den Rechten statt. |
Detailerklärung |
|
Nutzung von Marketing Assets |
Lizenzgebühren und andere Entgelte für Nutzung von:
|
Beispiele |
Ertrag: Ein Sportartikelhersteller aus der Schweiz erhält von der Muttergesellschaft aus Deutschland eine Vergütung, für die Verwendung des Logos, das der Schweizer Gesellschaft gehört. Aufwand: Eine Lizenznehmerin aus Liechtenstein bezahlt einer Kaffeehauskette aus den USA Franchise-Gebühren für die Verwendung des Markennamens. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
In der CAS-Erhebung werden sechs Kategorien von Lizenzgebühren unterschieden:
Siehe Tabelle Übersicht zur Erfassung von der Nutzung und dem Kauf bzw. Verkauf von immateriellen Vermögenswerten. Lizenz-, Franchise- und Kommissions-Gebühren (z.B. Royalties) für die Nutzung immaterieller Vermögenswerte, die nicht eindeutig einer der aufgeführten Kategorien zugewiesen werden können, sollten der Kategorie zugewiesen werden, die am ehesten zutrifft. |
Kauf und Verkauf von Marketing Assets
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Kauf und Verkauf von Marketing Assets umfasst den Handel mit immateriellen Vermögenswerten, in Form von Markenrechten und weiteren Eigentumsrechten, die aus Marketingaktivitäten resultieren. Es findet ein Eigentumswechsel an den Rechten statt. |
Detailerklärung |
|
Marketing Assets |
|
Zu meldender Wert |
|
Beispiele |
Verkauf: Ein Sportartikelhersteller aus der Schweiz verkauft das Recht am Logo der Sportartikel an die Muttergesellschaft aus England. Kauf: Ein Nahrungsmittelkonzern aus der Schweiz kauft die Markenrechte von Baby-Nahrungsprodukten von einem Unternehmen in Deutschland. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
|
Tabelle: Übersicht zur Erfassung von der Nutzung und dem Kauf bzw. Verkauf von immateriellen Vermögenswerten
Art des Vermögenswerts |
Nutzung |
Kauf und Verkauf |
|
Marketing Assets |
Kategorie Lizenzgebühren für die Nutzung von Marketing Assets |
Kategorie Kauf und Verkauf von Marketing Assets |
|
Ergebnisse aus F&E |
Kategorie Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten aus F&E |
Kategorie Kauf und Verkauf von immateriellen Vermögenswerten aus F&E |
|
Audiovisuelle Inhalte |
Kategorie Lizenzgebühren für die Nutzung von audiovisuellen Inhalten |
Kategorie Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von audiovisuellen Inhalten |
Kategorie Kauf und Verkauf von Eigentumsrechten an audiovisuellen Inhalten |
Software |
Kategorie Lizenzgebühren für die Reproduktion und Distribution von Software |
Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen
Gesundheitsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Entgelte für humanmedizinische Dienstleistungen, die medizinische Institutionen und Fachpersonal mit Domizil in der CH/LI für Personen im Ausland erbringen und umgekehrt Dienstleistungen von Institutionen und Fachpersonal mit Domizil im Ausland für Personen aus der CH/LI. |
Detailerklärung |
|
Gesundheitsdienstleistungen |
Die Dienstleistungen können von Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften, Laborfachleute oder ähnlichem Personal online oder direkt vor Ort (sofern dieser nicht dem Domizil des Leistungserbringers entspricht) erbracht werden. Ebenso zählen Diagnoseverfahren (z.B. Telemedizin), pharmazeutische und radiologische Dienstleistungen sowie Rehabilitationsleistungen dazu. Die Vor-Ort-Behandlungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland, die sich in CH/LI befinden, sind nicht zu erfassen. Ebenso ist die Vor-Ort-Behandlungen im Ausland von Personen mit Wohnsitz in CH/LI nicht zu erfassen. |
Beispiele |
Ertrag: Eine Privatklinik aus Liechtenstein erstellt anhand von übermittelten Daten Ferndiagnosen für ein Spital aus Frankreich. Aufwand: Eine Spezialklinik aus der Schweiz bezieht Labordienstleistungen von einem Labor aus der Slowakei. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Bildungsdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Bildungsdienstleistungen umfassen Entgelte für Leistungen auf allen Bildungsstufen, die als Fernkurse, online oder durch Lehrpersonen direkt vor Ort im betreffenden Land erbracht werden. |
Detailerklärung |
|
– |
|
Beispiele |
Ertrag: Eine Hochschule aus der Schweiz bietet MBA-Fernkurse für Personen im Ausland an. Aufwand: Ein Biotechnologie-Unternehmen aus der Schweiz fliegt für die Ausbildung von Fachkräften in der Schweiz Spezialistinnen und Spezialisten vom Ausland ein. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen umfassen Entgelte für kulturelle und sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Museen, Bibliotheken, Archiven und weiteren Freizeitangeboten und -aktivitäten. |
Detailerklärung |
|
Kultur-, Sport- und Freizeitdienstleistungen |
Zu dieser Kategorie zählen auch:
|
Beispiele |
Ertrag: Ein Kunsthändler aus Frankreich zahlt einem Auktionshaus aus der Schweiz Gebühren für die Versteigerung von Gemälden. Aufwand: Ein internationaler Sportverband mit Domizil in CH/LI zahlt einem Verbandsmitglied im Ausland ein Entgelt für die Austragung eines Sportwettbewerbs. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu melden:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Übrige Dienstleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Übrige Dienstleistungen umfassen Entgelte für Dienstleistungen, welche keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können. |
Detailerklärung |
|
Übrige Dienstleistungen |
Zu den übrigen Dienstleistungen zählen unter anderem:
|
Beispiele |
Ertrag: Ein Unternehmen aus der Schweiz vermittelt einem Unternehmen aus Österreich spezialisierte Fachkräfte (Personalvermittlung). Aufwand: Ein Unternehmen in der Schweiz bezieht Übersetzungsdienstleistungen von einem Übersetzungsbüro aus Finnland. |
Exklusive |
– |
Besonderheiten |
keine |
Steuern, Bussen, Hilfeleistungen, Sponsoring und Sonstige Übertragungen
Steuern
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Steuern auf
|
Detailerklärung |
|
– |
|
Beispiel |
Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt an eine Behörde im Ausland Steuern auf die Emission von Wertpapieren. |
Exklusive |
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Bussen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst Straf- und Bussgelder, mit denen Unternehmen von Gerichten oder anderen staatlichen Organen im Ausland belegt werden. |
Detailerklärung |
|
– |
|
Beispiel |
Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz zahlt an eine Behörde im Ausland eine Busse wegen Kartellrechtsverletzung. |
Exklusive |
– |
Besonderheiten |
Bei Bussen handelt es sich um Übertragungen. Übertragungen sind Leistungen, welchen keine direkte Gegenleistung gegenübersteht. Sie grenzen sich somit vom Handel mit Waren und Dienstleistungen ab. |
Hilfeleistungen
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Hilfeleistungen umfassen Übertragungen in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen ohne direkte Gegenleistung beispielsweise bei Hungersnöten, Naturkatastrophen oder Krieg, sowie Beiträge an internationale Organisationen. |
Detailerklärung |
|
– |
|
Beispiele |
Ertrag: Spenden aus dem Ausland an eine Hilfsorganisation aus der Schweiz. Aufwand: Kostenlose Lieferung von Medikamenten und medizinischer Betreuung eines Unternehmens aus der Schweiz bei einer Naturkatastrophe im Ausland. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
|
Besonderheiten |
Internationale Organisationen gelten als extraterritoriale Gebiete und sind deshalb als Akteure im Ausland definiert. Bei Hilfeleistungen handelt es sich um Übertragungen. Übertragungen sind Leistungen, welchen keine direkte Gegenleistung gegenübersteht. Sie grenzen sich somit vom Handel mit Waren und Dienstleistungen ab. |
Sponsoring
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Sponsoring umfasst Zahlungen zur Förderung von Einzelpersonen, einer Personengruppe, Organisationen oder Veranstaltungen. Die Zahlung erfolgt durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein kommerziell orientiertes Unternehmen in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Mit der Zahlung geht die Erwartung einher, eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten. |
Detailerklärung |
|
– |
|
Beispiele |
Ertrag: Eine Bank aus Deutschland unterstützt einen Konzertveranstalter aus Liechtenstein mit Zahlungen im Rahmen eines Grossanlasses. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz unterstützt einen Fussballverein in England. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Vergleichszahlungen, Garantieleistungen, Spielertransfers, Schuldenerlasse und Erbschaften
Transaktionen zwischen Akteuren mit Domizil in der Schweiz/Liechtenstein (CH/LI) und Gegenparteien im Ausland
Allgemeine Beschreibung |
Diese Kategorie umfasst, Vergleichszahlungen (gerichtlich und aussergerichtlich), Garantieleistungen, Spielertransfers, Schuldenerlasse und Erbschaften. |
Detailerklärung |
|
Spielertransfers |
Ablösesummen, die ein Sportverein an einen anderen für den Transfer eines Spielers oder einer Spielerin zahlt. |
Beispiele |
Ertrag: Eine Privatperson aus Deutschland vererbt einer Hilfsorganisation aus der Schweiz einen Teil ihrer Hinterlassenschaft. Aufwand: Ein Unternehmen aus der Schweiz bezahlt im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Entschädigung an einen Staat im Ausland. |
Exklusive |
In einer anderen Kategorie zu erfassen:
Nicht in dieser Erhebung zu erfassen:
|
Besonderheiten |
keine |
Definitionen der Länder und internationalen Organisationen
Sämtliche Anforderungen an die geografische Gliederung richten sich nach den Richtlinien der EU (Eurostat).
Die komplette Länderliste finden Sie in den Tabellen zur Datenerfassung. Für einige Länder sind folgende Präzisierungen hinsichtlich der Zuteilung von Regionen zu beachten.
Abgrenzung Länder
Europa |
||
DE |
inkl. Insel Helgoland, ohne das Gebiet Büsingen |
|
ES |
inkl. Ceuta, Melilla, Balearen, Kanarische Inseln |
|
FI |
inkl. Ålandinseln |
|
FR |
inkl. Monaco, Französisch Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, Saint Barthélémy, Saint Martin, Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte |
|
GB |
England, Schottland, Wales und Nordirland |
|
IT |
inkl. Livigno |
|
MT |
inkl. Gozo und Comino |
|
NO |
inkl. Svålbard und Jan Mayen |
|
PT |
inkl. Azoren und Madeira |
|
Afrika |
||
AO |
inkl. Cabinda |
|
CD |
ehemals Republik Zaire |
|
IO |
Tschagoinseln |
|
KM |
Grande Comore, Anjouan und Mohéli |
|
MA |
inkl. Westsahara |
|
MU |
inkl. Rodrigues, Agalegainseln und Cargados Carajos Shoals (St. Brandoninseln) |
|
SC |
Insel Mahé, Praslin, La Digue, Frégate und Silhouette; Amiranteinseln (darunter Des Roches, Alphonse, Plate und Coëtivy); Farquhar (darunter Providence); Aldabra und Cosmoledoinseln |
|
TZ |
Tanganjika, Sansibar und Pemba |
|
Amerika |
||
Nordamerika |
||
US |
inkl. Puerto Rico und Navassa |
|
Zentralamerika |
||
GD |
inkl. südliche Grenadinen |
|
HN |
inkl. Schwaneninseln |
|
NI |
inkl. Maisinseln |
|
PA |
inkl. der ehemaligen Kanal-Zone |
|
SX |
Südlicher Teil |
|
VC |
inkl. Nord-Grenadinen |
|
Südamerika |
||
EC |
inkl. Galapagosinseln |
|
Asien |
||
Naher Osten und Vorderasien |
||
AE |
Abu Dhabi, Dubai, Schardscha, Adschman, Umm al Kaiwain, Ras al Chaima und Fudschaira |
|
OM |
inkl. Kuria Muria Inseln |
|
PS |
Westjordanland (inkl. Ost-Jerusalem) und Gazastreifen |
|
YE |
ehemals Nordjemen und Südjemen; inkl. der Inseln Kamaran, Perim und Sokotra |
|
Übriges Asien |
||
IN |
inkl. der Lakkadiven, Minicoy, Aminiven und der Andaman- und Nicobar-Inseln |
|
MY |
Halbinsel Malaysia und Ostmalaysia (Sarawak, Sabah und Labuan) |
|
TL |
inkl. Exklave Oecussi |
|
TW |
Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu; Früher Formosa |
|
Ozeanien und Polarregionen |
||
FM |
inkl. Karolineninseln (ausser Palau), Yap, Chuuk, Pohnpei, Kosrae |
|
MP |
Marianen ausser Guam |
|
NC |
inkl. Loyalitätsinseln (Maré, Lifou und Ouvéa) |
|
NZ |
inkl. der Inseln Chatham, Kermadec, Three Kings, Auckland, Campbell, Antipodes, Bounty und Snares. Ohne Ross-Nebengebiet (Antarktis) |
|
PF |
inkl. Marquesas, Gesellschaftsinseln (inkl. Tahiti), Tuamotu-Archipel, Gambier- und Austral-Inseln. Auch Clipperton |
|
PG |
Ostteil der Insel Neuguinea, Bismarck-Archipel (darunter Neubritannien, Neuirland, Neuhannover und Admiralitätsinseln); nördliche Salomonen (Bougainville und Buka); Trobriand-, Woodlark-, Entrecasteauxinseln und Louisiade-Archipel |
|
PN |
inkl. Henderson, Ducie und Oeno |
|
SB |
inkl. südliche Salamoneninseln, in erster Linie Guadalcanal, Malaita, San Christobal, Santa Isabel, Choiseul |
|
TF |
inkl. Kerguelen, Amsterdam und Saint-Paul und Crozetinseln, Adelieland und die Verstreuten Inseln |
|
UM |
inkl. Baker, Howland, Johnston-Atoll, Kingmanriff, Palmyra-Atoll, Jarvis-, Midway- und Wake-Inseln |
|
WF |
inkl. Alofi |
Internationale Organisationen
Internationale Organisationen zählen per Definition zum Ausland, auch wenn Sie ihr Domizil in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.
Organisationen der Vereinten Nationen
FAO |
Food and Agriculture Organization |
|
IAEA |
International Atomic Energy Agency |
|
IBRD |
International Bank for Reconstruction and Development |
|
ICSID |
International Centre for Settlement of Investment Disputes |
|
IDA |
International Development Association |
|
IFAD |
International Fund for Agricultural Development |
|
IFC |
International Finance Corporation |
|
ILO |
International Labour Organization |
|
IMF |
International Monetary Fund |
|
ITU |
International Telecommunication Union |
|
MIGA |
Multilateral Investment Guarantee Agency |
|
UNECE |
United Nations Economic Commission for Europe |
|
UNESCO |
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation |
|
UNFCCC |
United Nations Framework Convention on Climate Change |
|
UNHCR |
United Nations High Commissioner for Refugees |
|
UNICEF |
United Nations Children’s Fund |
|
UNRWA |
United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East |
|
UPU |
Universal Postal Union |
|
WHO |
World Health Organization |
|
WTO |
World Trade Organization |
|
Rest der UN Organisationen |
Institutionen der Europäischen Union, Organe und Organismen
ASR |
Ausschuss der Regionen |
|
EBA |
Europäische Bankenaufsichtsbehörde |
|
EEF |
Europäischer Entwicklungsfonds |
|
EFSF |
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität |
|
EGKS |
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl |
|
EIB |
Europäische Investitionsbank |
|
EIF |
Europäischer Investitionsfonds |
|
EIOPA |
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung |
|
EK |
Europäische Kommission |
|
ESM |
Europäischer Stabilitätsmechanismus |
|
ESMA |
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde |
|
EU-AITF |
Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika |
|
EuGH |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
EURATOM |
Europäische Atomgemeinschaft |
|
Europäischer Rat |
||
Europäisches Parlament |
||
EWS |
Europäisches Währungssystem |
|
EWSA |
Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
EZB |
Europäische Zentralbank |
|
FEMIP |
Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer |
|
NIF |
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität |
|
Rat der Europäischen Union |
||
Rechnungshof |
||
SRB |
Einheitliches Abwicklungsgremium |
|
Andere kleine Institutionen der Europäischen Union (Ombudsmann, Datenschutzbeauftragter usw.) |
Andere internationale Organisationen (Finanzinstitute)
ADB |
Asian Development Bank |
|
ADF |
African Development Fund |
|
ADF |
Asian Development Fund |
|
AfDB |
African Development Bank |
|
AFREXIMBANK |
African Export-Import Bank |
|
AIIB |
Asian Infrastructure Investment Bank |
|
AMF |
Arab Monetary Fund |
|
BADEA |
Arab Bank for Economic Development in Africa |
|
BCEAO |
Central Bank of West African States |
|
BDEAC |
Development Bank of Central African States |
|
BEAC |
Bank of Central African States |
|
BIS |
Bank for International Settlements |
|
BLADEX |
Foreign Trade Bank of Latin America |
|
BSTDB |
Black Sea Trade and Development Bank |
|
CABEI |
Central American Bank for Economic Integration |
|
CAF |
Development Bank of Latin America |
|
CDB |
Caribbean Development Bank |
|
CEB |
Council of Europe Development Bank |
|
EBRD |
European Bank for Reconstruction and Development |
|
ECCB |
Eastern Caribbean Central Bank |
|
EDB |
Eurasian Development Bank |
|
EUROFIMA |
European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock |
|
FLAR |
Fondo Latinoamericano de Reservas |
|
Fonds Belgo-Congolais d’Amortissement et de Gestion |
||
IADB |
Inter-American Development Bank |
|
IBEC |
International Bank for Economic Co-operation |
|
IIB |
International Investment Bank |
|
IIC |
Inter-American Investment Corporation, now IDB Invest (Inter-American Development Bank, IDB Group) |
|
International Union of Credit & Investment Insurers (Berne Union) |
||
IsDB |
Islamic Development Bank |
|
NIB |
Nordic Investment Bank |
|
Paris Club creditor institutions |
||
UEMOA |
West African Economic and Monetary Union |
|
Andere Internationale Finanzorganisationen |
Andere internationale Organisationen (Nicht-Finanzinstitute)
CERN |
European Organization for Nuclear Research |
|
CoE |
Europarat |
|
EBU |
European Broadcasting Union |
|
ECMWF |
European Centre for Medium-Range Weather Forecasts |
|
EMBL |
European Molecular Biology Laboratory |
|
EPA |
Europäisches Patentamt |
|
ESA |
European Space Agency |
|
ESO |
European Southern Observatory |
|
EUMETSAT |
European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites |
|
EUROCONTROL |
European Organisation for the Safety of Air Navigation |
|
EUTELSAT IGO |
European Telecommunications Satellite Organization |
|
ICES |
International Council for the Exploration of the Sea |
|
ICRC |
International Committee of the Red Cross |
|
IEA |
International Energy Agency |
|
IOM |
International Organization for Migration |
|
ITSO |
International Telecommunications Satellite Organization |
|
NATO |
North Atlantic Treaty Organization |
|
OECD |
Organisation for Economic Co-Operation and Development |
|
The Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria |
||
Andere Internationale Organisationen (nicht-Finanzinstitutionen) |